Der Bundestag hat bereits in erster Lesung über den „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ beraten. Der Entwurf ist von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht worden. Er wird am kommenden Mittwoch Thema einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages sein. Danach bleibt nur wenig Zeit für mögliche Änderungen, wenn er noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Anfang Juli sind die letzten Sitzungen von Bundestag und Bundesrat vor der Bundestagswahl im September.
Der Gesetzentwurf sieht die Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom mit einer Vergütung zwischen 2,75 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde vor. Den Zuschlag sollen Vermieter erhalten, wenn sie ohne Netznutzung Solarstrom direkt an die Mieter in dem Wohngebäude liefern. Die Neuregelung ist auf Wohngebäude beschränkt, bei denen mindestens 40 Prozent des Objekts als Wohnung ausgewiesen sind. Die Bundesregierung verspricht sich von der Förderung einen weiteren Impuls für die Installation von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Nach einer Studie, die das Bundeswirtschaftsministerium beauftragt hat, könnten immerhin bis zu 3,8 Millionen Wohnungen bundesweit mit Photovoltaik-Mieterstrom profitieren.
Der Bundesrat hat – ähnlich wie auch der Bundesverband Solarwirtschaft und weitere Organisationen – für eine Ausdehnung des Förderanspruchs auf Quartiere plädiert. Bislang ist vorgesehen, dass nur Photovoltaik-Mieterstrom, der direkt von der auf dem Dach des Gebäudes installierten Anlage kommt, gefördert werden soll. Die Länderkammer regt zudem an, die steuerliche Privilegien bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu überprüfen. Mit der Förderung würden Wohnungsunternehmen Gefahr laufen, gewerbesteuerpflichtig zu werden, wenn sie den Strom an ihre Mieter verkaufen. Der Bundesrat fordert daher eine Ausweiterung der Ausnahmeregelungen, die für die Wohnraumvermietung gelten. Damit würden zusätzliche Anreize geschaffen, in Mieterstrommodelle zu investieren.
Die Bundesregierung lehnt die Ausweitungen in einer Gegenäußerung allerdings ab. Die Kosten würden steigen und das Vorhaben noch komplexer. „Aus diesen Gründen sollte aus Sicht der Bundesregierung die Prüfung einer räumlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs des Mieterstromzuschlags vor allem unter den Maßgaben der Kostenbegrenzung und der Praktikabilität erfolgen“, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung. Die steuerrechtlichen Fragen habe die Regierung ebenfalls bereits erörtert und sich bewusst gegen deren Aufnahme in den Gesetzentwurf entschieden.
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