„Unsere im März beschlossene Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wirkt sich bereits jetzt positiv aus“, erklärte Bayerns CSU-Wirtschaftsministerin Ilse Aigner. 18 der 32 Zuschläge, die die Bundesnetzagentur Mitte der Woche erteilte, gingen in den Freistaat. Es handelt sich dabei jeweils um Photovoltaik-Projekte, die auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten errichtet werden sollen. Bayern und Baden-Württemberg haben bislang als einzige Bundesländer von der Länderöffnungsklausel im EEG 2017 Gebrauch gemacht und damit zusätzliche Flächen für Photovoltaik-Ausschreibungsprojekte freigegeben.
In der zweiten Ausschreibungsrunde des Jahres kam es auch deshalb zu einem weiteren kräftigen Preisrutsch. Der durchschnittliche Zuschlagswert der erfolgreichen Projekte lag bei 5,66 Cent pro Kilowattstunde. Das höchste, noch bezuschlagte Gebot betrug der Behörde zufolge 5,9 Cent pro Kilowattstunde, was unter dem niedrigsten Wert der Ausschreibungsrunde im Februar liegt. „Wir haben als eines der ersten Bundesländer die Voraussetzungen geschaffen, dass sich Photovoltaik-Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen können. Damit haben wir bayerische Projekte in die Lage versetzt, wettbewerbsfähige Angebote abzugeben. Der Ausbau von Freiflächenanlagen in Bayern kommt weiter voran“, so Aigner weiter.
In Bundesländern, die noch nicht von der Erweiterung der Flächenkulisse Gebrauch gemacht haben, können Gebote für Photovoltaik-Anlagen nur auf versiegelten Flächen, Konversionsflächen, Seitenrandstreifen (110 Meter) entlang Autobahnen und Schienenwegen und Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgegeben werden. Auf diesen Flächen seien in Bayern in den vergangenen Jahren Photovoltaik-Anlagen in erheblichem Umfang gebaut worden. „Geeignete und kostengünstige Flächen unter dieser Kulisse werden in Bayern mittlerweile knapp“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.
Nach der im März verabschiedeten Verordnung dürfen in Bayern jährlich maximal 30 Zuschläge für Photovoltaik-Projekte auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen vergeben werden. Damit ist das Kontingent für dieses Jahr noch nicht ausgeschöpft. Baden-Württemberg erhielt in der Ausschreibung im Juni nur einen Zuschlag für diese erweiterte Flächenkategorie. Damit können auch dort weiterhin Gebote für Photovoltaik-Anlagen auf diesen Flächen abgegeben werden.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.