Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die die Novelle der Grenzüberschreitenden Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) verabschiedet. Damit werde eine Anforderung der EU-Wettbewerbskommission aus dem EEG 2017 umgesetzt, wonach Deutschland etwa fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung von Erneuerbaren-Anlagen für die Teilnahme von Anlagen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten öffnen müsse, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Dies wären etwa 300 Megawatt jährlich.
2016 hatte es bereits eine geöffnete Pilotausschreibung für Photovoltaik-Anlagen mit Dänemark gegeben. Alle Zuschläge seien dabei an dänische Projektierer gegangen. Vertreter aus Deutschland monierten anschließend die ungleichen Wettbewerbsbedingungen, die einen fairen Vergleich bei dieser Form der Ausschreibung nicht möglich macht. Die Erfahrungen aus der Pilotausschreibung sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums der Novelle zugrunde gelegt.
Nun sollen nun künftig neben Photovoltaik-auch Windkraftanlagen in an Land in grenzüberschreitenden Ausschreibungen konkurrieren, wie aus der Novelle hervorgeht. Diese Form der Ausschreibungen sind aber nur möglich, wenn das entsprechende EU-Nachbarland sein Fördersystem auch für Anlagen aus Deutschland öffnet. Dazu müssen die Länder einen völkerrechtlichen Vertrag schließen und zudem über einen physischen Stromaustausch verfügen.
„Die anteilige Öffnung ist ein wichtiger Bestandteil, um die Erneuerbaren in den europäischen Markt zu integrieren. Die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn ist der richtige Weg, die Energiewende grenzüberschreitend zu verankern und die Fördersysteme schrittweise anzugleichen“, erklärte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, die Bedeutung der Novelle. Perspektivisch könne durch die geöffneten Ausschreibungen der Erneuerbaren-Ausbau diversifiziert werden. Die Novelle solle „alsbald“ in Kraft treten, hieß es weiter. Weitere grenzüberschreitende Ausschreibungen seien bereits in Planung. Allerdings müssten zunächst noch die völkerrechtlichen Vereinbarungen mit den Nachbarländern geschlossen werden.
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