Die Version 3.0 des Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement hat die Bundesnetzagentur am Dienstag auf ihrer Website veröffentlicht. Alle Marktteilnehmer hätten nun bis Ende August Zeit, ihre Stellungnahme abzugeben, teilte die Bonner Behörde mit. In dem Leitfaden seien das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zur Anwendung des Einspeisemanagements nach §§ 14, 15 EEG sowie wesentliche Praxisfragen enthalten. Es gehe dabei um die zeitweilige Reduzierung der Einspeisung aus Erneuerbaren- und KWK-Anlagen zur Entlastung bei Netzengpässen.
Wenn Anlagenbetreiber ihre Systeme bei Einspeisemanagement abregeln, ist im EEG eine Entschädigungszahlung vorgehen. Die Bundesnetzagentur habe in der neuen Version insbesondere dargelegt, welche Berechnungsmethode für die Entschädigungszahlungen sachgerecht erscheine. Sie stelle dafür verschiedene Methoden vor, mit denen die abgeregelte Strommenge aus Windkraft-, Photovoltaik-, anderen Erneuerbaren- und KWK-Anlagen bestimmt werden könne und auf dieser Grundlage eine konkrete Entschädigungshöhe zu ermitteln sei. In der überarbeiteten Version mit 55 Seiten sei zudem auch die Ermittlung der Entschädigungszahlungen für direktvermarktete und KWK-Anlagen ergänzt worden. Für die nächste Überarbeitung sei eine Aktualisierung der Abschaltrangfolge der Anlagen vorgesehen.
Zur Version 3.0 des Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement
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