Das Bundesverfassungsgericht hat das Kernbrennstoffsteuergesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. „Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG)“, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Damit erklärten die Karlsruher Richter die Brennelementesteuer rückwirkend für nichtig. Zwei der Richter hätten sich zwar dem Ergebnis zugestimmt, nicht aber der veröffentlichten Begründung.
Die Bundesregierung hatte das KernbrStG im Dezember 2010 erlassen und damit auch die Steuer für die AKW-Betreiber eingeführt. Die Steuereinnahmen hätten sich zwischen 2011 und 2016 auf 6,285 Milliarden Euro belaufen. Die AKW-Betreiber in Deutschland klagten gegen die Steuer – so auch Eon 2011 vor dem Finanzgericht Hamburg. Dieses setzte das Verfahren aus und wandte sich mit der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Noch vor fast genau zwei Jahren hatte der Europäische Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der Brennelementesteuer bestätigt. Die Richter in Luxemburg sahen darin weder eine unzulässige Strom- noch Verbrauchssteuer.
Erst kürzlich und nach zähen Verhandlungen hatten sich die Bundesregierung und die AKW-Betreiber über die Finanzierung der Entsorgung der atomaren Altlasten geeinigt. Diese steht nach Ansicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) nun wieder auf dem Spiel. „Die Bundesregierung hat einen Fehler gemacht, den Deal um die Folgekosten nicht an die gegen den Staat anhängigen Klagen zu koppeln. Sechs Milliarden Euro sind ein teures Lehrgeld, sollten aber der Bundesregierung als Entscheidungshilfe dienen“, erklärte BUND-Vorsitzender Hubert Weiger. Wenn die AKW-Betreiber diese Milliarden nun zurückverlangten, sollten die Einzahlungen der Energiekonzerne in den öffentlich-rechtlichen Fonds zur Abdeckung der Folgekosten für den AKW-Ausstieg mindestens um diese Summe erhöht werden. Nach einem Bericht der „Tagesschau“ hat Eon rund 2,8 Milliarden Euro, RWE etwa 1,7 Milliarden Euro und EnBW 1,44 Milliarden Euro in den vergangenen Jahren an Brennelementesteuer gezahlt.
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7 Jahre hat es gedauert um festzustellen, dass das Brennelementesteuergesetz unzulässig ist. Verfügt eine Bundesregierung über so wenig Kompetenz um im VORFELD ein Gesetz überprüfen zu lassen? Oder ist es schon wieder eine gewollte Möglichkeit den Atom – und Kohlekonzernen die Milliarden in den Rachen zu werfen in dem man Gesetze erlässt die nicht haltbar sind ? Bei Merkels Ausstieg, nachdem sie kurz zuvor dem Druck der Konzernen erlag und die Laufzeiten der AKW verlängerte, war es doch ähnlich. Alles zu Lasten des Steuerzahlers. Was für eine Politik ! Alle Stromkunden sollten den Atom-und Kohlekonzernen die rote Karte zeigen und zu einem Anbieter wie EWS Schönau oder Naturstrom.de, Greenpeace energy oder Lichtblick wechseln. Die haben keinerlei Verbindung zu diesen Konzernen. Die meiste Stromanbieter, auch das Stadtwerk um die Ecke verkaufen auch Ökostrom als Alibi, aber auch Atomstrom. Deshalb bin ich dort KEIN Kunde. Der Druck muss von unten kommen. Auf die Politik ist kein Verlass