Regen in Dosen

Teilen

Im April 2013 wurde in Deutschland eine Fünf-Megawatt-Anlage in Betrieb genommen, sicherlich eine von vielen, aber diese war nicht „billig“ geplant. Eine namhafte deutsche Solarfirma hat den Bau als EPC übernommen. Ein Subunternehmer installierte die 235-Watt-Module eines chinesischen Qualitätsherstellers nach dessen Vorgaben im Park. Ausdrücklich erlaubte der Hersteller eine Montage hochkant, quer und über Kopf, da sie nach IP 65 gegen das Eindringen von Wasser geschützt sind. Die oberste von drei Modulreihen wurde somit um 180 Grad gedreht, um Kabel zu sparen.

Die oberste Modulreihe steht über Kopf, um Kabel zu sparen.

Foto: Accelios Solar

Doch im Laufe der nächsten zwei Jahre fielen nach und nach Module aus, Anschlussdosen verschmorten. Stets war nur die oberste Modulreihe betroffen. Der Betreiber zeigte den Schaden seiner Versicherung an, die im Rahmen eines ersten Gutachtens 1.270 auffällige Dosen fand. Im Rahmen der Gewährleistung tauschte der EPC die betroffenen Module aus. Der Hersteller lieferte neue Module, die nun 255 Wattpeak Leistung hatten und einen anderen als den vorher verbauten MC4-Stecker besaßen. Dadurch erhöhte sich der Aufwand für den Austausch, denn die neuen Module mussten zunächst auf die MC4-Stecker umgebaut werden, damit sie in der vorhandenen Installation funktionierten. Im Rahmen der ersten Begutachtung wurden auch Anschlussdosen markiert, die unauffällig aussahen, um festzustellen, ob die Probleme sich weiter fortsetzten.

5. Quality Roundtable am 2. Tag auf der Intersolar

Dort diskutieren wir anhand von Beispielen unter anderem Modulauswahl, Garantiesituationen, Performance-Kontrolle.

Der in dem Artikel dargestellte Fall dient als einer der Grundlagen, auf Basis derer wir Konflikte zwischen EPC und Investoren und die Frage, was ein Serienfehler ist, diskutieren. Sie können auf dem Roundtable und in der Postersession in der Pause auch Mathias Graf von Armansberg von Accelios Solar und Andreas Kleefisch von Baumeister Rechtsanwälte treffen und zu dem Fall befragen.

Kostenfreie Registrierung und mehr Infos

Das Wasser findet die Lücke

Und tatsächlich, ein Jahr später waren wieder Anschlussdosen verschmort. Zur Probe öffnete der Versicherer eine Dose und fand im Inneren Feuchtigkeit. Ein ungenormter Test mit einem Gartenschlauch konnte nachweisen, dass in die über Kopf gedrehten Modulanschlussdosen Spritzwasser eindrang. „Natürlich war das kein genormter Test“, berichtet Matthias Graf von Armansperg von Accelios Solar, der für die Versicherung den Fall begleitete. Aber wer eine der betroffenen Anschlussdosen öffnete, konnte sehen, dass die Silikondichtung eine Lücke enthielt. Daraufhin lehnte die Versicherung die Regulierung der Schäden ab, da sie nur dann aufkommt, wenn die Beschädigung auf einmalige externe Ursachen zurückzuführen ist, wie Stürme, Marderbisse oder Diebstähle. Über einen längeren Zeitraum eindringende Feuchtigkeit aufgrund eines Produktionsfehlers fällt nicht darunter.

Das Silikon wurde zum Versiegeln der Anschlussdose großzügig aufgetragen und enthielt dennoch eine schwer erkennbare Lücke.

Foto: Accelios Solar

Inzwischen drängte sich die Frage nach einem Serienfehler auf. Ein weiterer Gutachter kam nämlich zu dem Schluss, dass höchstwahrscheinlich alle Module dieser Serie, die aus einem bestimmten Werk in China stammten, die Lücke aufwiesen. Die Ursache könnte ein Roboter für die Silikonierung gewesen sein, der nicht richtig justiert war. Bei den richtig herum montierten Modulen befand sie sich an der Unterseite der Dosen, bei den gedrehten Modulen oben. Durch diese Lücke drang Regenwasser ein, die Drähte rosteten und schmorten schließlich durch. Die Gefahr, dass keines der betroffenen Module 20 Jahre überlebte, schätzte der Gutachter als hoch ein. Für den Betreiber war somit klar, dass ein Serienfehler vorlag, und er forderte den EPC auf, eine Lösung zu erarbeiten, um nicht jedes einzelne defekte Modul reklamieren zu müssen.

Stück-für-Stück-Tausch statt Rückrufaktion

Doch dieser gab sich uneinsichtig. Die Leistung der Module sei schließlich nicht beeinträchtigt, es gebe keinen Grund, sie zu tauschen, zumindest nicht bis zu dem Moment, an dem sie komplett ausfielen. Dem Betreiber bleibe ja die Möglichkeit, fehlerhafte Module zu reklamieren. Bei 22.000 Stück wäre das aber eine langwierige und teure Aufgabe. Ausgaben, die niemand ersetzen würde. Die Strategie war klar: Die Gewährleistungszeit von fünf Jahren sollte Modul um Modul abgewartet werden, denn ein kompletter Ersatz wäre extrem kostspielig. Für den Betreiber ist diese Taktik existenzgefährdend, denn selbst wenn der Modulhersteller nach Ablauf der Gewährleistung durch den EPC einspringt, würde er nur Ersatzmodule liefern, ohne die Kosten für den Austausch zu decken. Womöglich, aber darüber lässt sich derzeit nur spekulieren, ist das auch der Grund dafür, dass der EPC keinen Serienfehler anerkennt. Denn wenn der Hersteller auch ihm nur die Module erstattet und nicht den Aufwand für die Neuinstallation, bleibt er ohne eigenes Verschulden auf den Kosten sitzen. Für den Betreiber wäre ein Stück-für-Stück-Austausch aber nicht nur wegen des ständigen Aufwands unzumutbar, sondern auch, weil sich die verbauten Module dadurch ständig ändern würden.

Der eingeschaltete Fachanwalt Andreas Kleefisch hat daraufhin am Landgericht ein Beweisverfahren beantragt und das Gericht einen neuen Gutachter beauftragt. Vor Gericht wird es nun um die Frage gehen, wie groß die Stichprobe an fehlerhaften Modulen sein muss, um auf einen Serienfehler entscheiden zu können. Denn die Kosten für Tests und den Nachweis eines Mangels bleiben in der Regel beim Betreiber hängen. Dessen Ziel ist es natürlich, die kompletten Kosten eines Austausches inklusive Demontage, Montage und Entsorgung erstattet zu bekommen.

Nach Aussage des Anwalts gab es bislang keinen Kontakt zum chinesischen Hersteller, da der EPC als ­Vertragspartner für die Regulierung des Schadens zuständig sei. Wie in so vielen Fällen in der Solarbranche verweist auch dieser Fall auf eine womöglich bewusst gesetzte Lücke in den Gewährleistungsbedingungen. emnach muss ein fehlerhaftes Produkt ausgetauscht werden. Im Zweifel muss man diesen Fehler aber bei jedem einzelnen Exemplar nachweisen, hier also 22.000 Mal. Das ist sinnlos und zermürbend. Die Entscheidung des Gerichts wird daher mit Spannung erwartet.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Bayern will 0,3 Cent/kWh Abgabe für große Solarparks verbindlich machen
19 Dezember 2024 Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen...