Stecker-Solar-Geräte bis 2,6 Ampere – also etwa 630 Watt Photovoltaik-Leistung – können gefahrlos von Laien angeschlossen werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des PI Photovoltaik-Instituts Berlin in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin und Indielux. Bei den Untersuchungen sei nachgewiesen worden, dass keine fachgerecht ausgeführte Elektroinstallation – unabhängig vom Baujahr – durch ein 2,6 Ampere Stecker-Solar-Gerät bis zum Brand überlastet werden kann. Auch die Brandwahrscheinlichkeit an fehlerhaft ausgeführten Elektroinstallationen und gealterten Kontaktstellen steige nicht signifikant. Dagegen sinke die Wahrscheinlichkeit an den Folgen der Stromerzeugung umzukommen erheblich, wie Marcus Vietzke von der DGS erklärt: „Wenn wir 1,5 Terawattstunden im Jahr mit Stecker-Geräten erzeugen, könnte es nach 95 Jahren zu einem zusätzlichen Brandopfer kommen. Wenn wir die gleiche Energie aus Kohle bereitstellen, sterben in diesem Zeitraum 1.756 Menschen an den freigesetzten Giftstoffen, wie unsere Studie zeigt.“ Beim Einsatz eines Wechselrichters bestehe auch kein Risiko eines elektrischen Schlags am Schukostecker, so der DGS-PVplug-Koordinator weiter. Es sei auch keine Beeinflussung von Fehlerstromschutzschaltern durch Photovoltaik-Balkonmodule erzeugt worden.
Mit der Untersuchung des PI Photovoltaik-Instituts Berlin würden nun die positiven Ergebnisse aus Studien des SGS und TÜV Austria sowie des Fraunhofer ISE komplettiert. Die neue Studie sei an die DKE mit der Bitte übergeben worden, ihre Warnung vor Stecker-Solar-Geräten den aktuellen Ergebnissen anzupassen, hieß es weiter. Nach Ansicht der Beteiligten kann die Untersuchung genutzt werden, damit Hersteller und Anbieter von Photovoltaik-Balkonmodulen mit wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen gegen falsche Aussagen von Netzbetreibern vorgehen.
Ende Mai sollen in München mehr als 300 Einsprüche der DIN VDE 0100-551 verhandelt werden. Die Norm regelt den Anschluss von Erzeugungsanlagen. Derzeit wird auch an einer Norm für Solar-Stecker-Geräte gearbeitet. Auf Antrag der DGS wurde der DKE/Arbeitskreis 373.0.4 „Steckerfertige PV-Systeme“ eingerichtet. Dabei gehe es um die Erarbeitung einer Norm, mit einem Anforderungsprofil für Stecker-Solar-Geräte. Bis diese fertiggestellt ist, will die Gesellschaft mit der Veröffentlichung von eigenen Sicherheitsregeln für die Photovoltaik-Balkonmodule zusätzlich für mehr Sicherheit in dieser Geräteklasse sorgen.
„Vom Bürger können auch heute schon Stecker-Solar-Geräte ohne Risiko eingestöpselt werden. Seit dem ein Verfahren der Bundesnetzagentur mittlerweile klargestellt hat, dass beim Einsatz von normgerechten Wechselrichtern die Zuständigkeit der jeweiligen Netzbetreiber am Zähler endet, wird die Normung allenfalls den Brief ändern, den er von seinem Netzbetreiber bekommt. Wenn der Hersteller oder Anbieter das Solar-Gerät mit Schukostecker ausliefert, garantiert er damit die Sicherheit seines Produktes“, sagt DGS-PVplug-Koordinator Vietzke.
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Endlich tut sich etwas in dieser Richtung! Energiewende wird leider nicht von allen gewünscht….
Leider lässt sich die Bundesnetzagentur davon nicht beeindrucken, denn sämtlicher Strom der durch fluktuierenden Strom erzeugt wird, wird noch einmal durch Kohlekraftwerke erzeugt. Das betrifft auch Selbstversorger, die wenn ihre Anlage keinen Strom liefert aus dem Netz ihren Strom holen.
Kohlekraftwerke müssten abgeschaltet werden, wenn PV-und Windstrom eingespeist werden, das geht aber nicht, weil Kohlekraftwerke zu träge sind und nicht sekundenschnell heruntergefahren werden können, darum lässt man sie durchlaufen. Also werden immer mehr Überschüsse im Netz gebildet, die wiederum den Ausbau der Übertragungsnetze notwendig machen.
Erst ein Partner der zuverlässig, das heißt zu 100 % die Täler die der Erzeuger von PV- und Windstrom hinterlässt füllt, macht diesen Strom zu lastdeckenden Strom.
Es hätte von Anfang an nur eine Förderung für lastdeckenden Strom geben dürfen, dann hätten diese Erzeuger von fluktuierendem Strom sich einen Partner suchen müssen der sekundenschnell liefert, wenn sie nicht liefern können. Dann wäre es zu dem ganzen Desaster, das wir in der jetzigen Stromversorgung haben nicht gekommen.
Hier ist der Hebel, wo die Bundesregierung ansetzen müsste, dazu gehören auch die PV-Strom Erzeuger die ehrlich sein müssen, dass ihr fluktuierender Strom für die Deckung der Last nicht berechenbar ist. .
Bereits 2012 stand in einer Pressemitteilung der DENA
„Konventionelle Kraftwerke werden auch 2050 noch in großem Umfang nötig sein
Die erneuerbaren Energien werden zwar 2050 über 80% des Stroms liefern, aber nur knapp 24% (das sind haupsächlich Wasserkraftwerke und Biogasanlagen) der gesicherten Leistung stellen, Speichertechnologien stellen rund 9% der gesicherten Leistung. 67 Prozent des Bedarfs an gesicherter Leistung müssten nach dem berechneten Szenario durch weitere Kraftwerke, die Modernisierung älterer Anlagen oder auf Basis von verbindlichen Verträgen aus dem Ausland bereitgestellt werden.“
Genau an diesen Leitfaden der DENA hält sich die Bundesnetzagentur. Man glaubt, dass wir mittels des wahnsinnigen Ausbaus der Übertragungsnetze eine Lösung haben. Aber diese deutschen Überschüsse sind bei den europäischen Nachbarn nur willkommen wenn sie an der Strombörse nichts kosten, viel lieber liefern diese Länder uns Strom wenn bei uns die Versorgung nicht gedeckt ist, und zwar zu entsprechend hohen Preisen. Sobald der Ausbau der Monstertrassen vollzogen ist gibt es in Deutschland wieder CO2 freien Atomstrom diesmal kommt er aus unseren Nachbarländern.
Hätten zum Beispiel diese Erneuerbaren mit einem Gaskraftwerk, das sich gut zum Regeln des fluktuierenden Stroms eignen würde, ein Kombikraftwerk gegründet, dann hätten wir die ideale Versorgung, dann bräuchten wir keine Milliarden teure Redispatchleistung, das Gaskraftwerk kann so gesteuert werden, dass sich keine Überschüsse bilden, das bedeutet es ist kein Ausbau der Übertragungsleitung notwendig. Natürlich muss das Gaskraftwerk aus dem Ertrag des Kombikraftwerks auch für seine Serviceleistung, seinen Bereitschaftsdienst bezahlt werden, also dafür, dass es den Zappelstrom erst betriebstüchtig, lastdeckend macht.
Das Gaskraftwerk benötigt die volle Leistung, wie es derzeit bei den Kohlekraftwerken auch der Fall ist, diese volle Leistung ist aber nur die Sicherheit, sie wird nur an wenigen Tagen ganz abgerufen, meistens ist es Teilleistung, gemessen an der Einspeisung der Erneuerbaren, die das Gaskraftwerk erbringen muss, deshalb können Erneuerbare auch zugebaut werden, bis der Bedarf gedeckt ist. Es ist also im Gesamtpaket eine sinnvolle Sache. Nun liegt es an den Erzeugern des fluktuierenden Stroms, dass sie einmal ehrlich sind und eingestehen, dass ihr Strom allein nicht brauchbar ist und diese Versorgung in Anführungszeichen über kurz oder lang verschwinden wird.
Die EU kratzt schon sowieso an der vorrangigen Einspeisung der Erneuerbaren. https://www.bhkw-infozentrum.de/bhkw-news/24869_Bruessel-kratzt-am-Einspeisevorrang-fuer-Erneuerbare-Energien.html
Was passiert dann mit den Erneuerbaren, wenn es viel von diesem Strom gibt, gibt es keine Einnahmen, weil keine Nachfrage vorhanden ist, wenn es zu wenig gibt, gehen die Stromkosten ins Unermessliche. Dabei ließe sich eine stabile sichere Versorgung mit einem Kombikraftwerk gestalten.