Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf einer Mantelverordnung zur Einführung gemeinsamer Ausschreibungen von Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen an Land verabschiedet, wie es aus dem Wirtschaftsministerium hieß. Diese sollen ab 2018 kommen. Das Ausschreibungsvolumen betrage jährlich insgesamt 400 Megawatt. Die Pilotvorhaben seien für die Jahre 2018 bis 2020 geplant. Danach sollen die Ergebnisse evaluiert und Schlüsse für die weitere Entwicklung der Ausschreibungen gezogen werden, wie Staatssekretär Rainer Baake aus dem Bundeswirtschaftsministerium erklärte. „Aus guten Gründen hat sich die Bundesregierung bisher für technologiespezifische Ausschreibungen entschieden, wie wir sie im EEG geregelt haben. Das erhöht die Versorgungssicherheit und sorgt für eine bessere regionale Verteilung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dennoch wollen wir mit einem Pilotvorhaben praktische Erfahrungen mit einer technologieübergreifenden Ausschreibung sammeln“, so Baake weiter.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) steht den gemeinsamen Ausschreibungen eher kritisch gegenüber. Für die Anfangszeit wird ein klarer Vorteil für die Windkraft an Land erwartet. „Die Verordnung schafft keine fairen Wettbewerbsbedingungen, die einen ausgewogenen Mix erneuerbarer Energien sicherstellen. Sinnvoller wäre es, ergänzend zu technologiespezifischen Ausschreibungen die Kombination verschiedener Erneuerbaren-Technologien auf geeignete Weise anzureizen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, auf Anfrage von pv magazine. Nach Ansicht des Verbands sollten Windkraft und Photovoltaik ihr Potenzial voll ausschöpfen und dürften nicht durch die direkte Konkurrenz ausgebremst werden. „Die erfolgreiche Energiewende braucht zur Erreichung der Klimaschutzziele von Paris und der im Klimaschutzplan 2050 geforderten Sektorenkopplung eine Dynamisierung des Ausbaus der Wind- und Solarenergie. Mit der gemeinsamen Ausschreibung ist dies nicht zu erreichen“, so Körnig weiter.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt dagegen die Erprobung technologie-übergreifender Ausschreibungen. „Denn je stärker der Wettbewerb, umso größer der Anreiz, die Potentiale zur Kostensenkung zu erschließen“, sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Allerdings müsse das Ausschreibungssystem so gestaltet sein, dass keine der Technologien regulatorisch bedingte Wettbewerbsnachteile habe, fordert auch der BDEW.
Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung eine Vorgabe aus Brüssel um, die die Europäische Kommission im Zuge der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2017 machte. Neben den technologieoffenen Ausschreibungen verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch auch noch einen Entwurf zur Einführung von Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme.
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Diese 400MW sind gerade mal 10% dessen, was zur Zeit jährlich installiert wird – werden aber auf 2-3 Jahre verteilt, sind also zunächst vernachlässigbar. Man merkt, dass es sich nur um eine Pflichtübung gegenüber der EU-Kommission handelt, in der immer noch Kernkraftbefürworter wie Herr Öttinger das Sagen haben. Dass so ein Mist den intelligenteren EU-Befürwortern das Leben ganz schön schwer macht, sollte keinen wundern.