Energieeffizienz ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende: Bis 2050 muss der Primärenergieverbrauch um 50 Prozent gesenkt werden, wenn Deutschland seine energie- und klimapolitischen Ziele erreichen will. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat daher jetzt ein Konzept zur Reform der Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen vorgelegt. Ziel dieses Konzepts ist laut BMWi die Neuordnung, Bündelung und adressengerechtere Ausrichtung der Förderprogramme für Energieeffizienzinvestitionen und für Energieberatung.
Die „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ soll vor allem die Schlagkraft der Instrumente signifikant erhöhen. Diese Möglichkeit habe sich in dieser Legislaturperiode praktisch zum ersten Mal ergeben, nachdem eine Vielzahl von effizienz- und wärmepolitischen Förderprogrammen im BMWi zusammengeführt worden sei. Die inhaltlichen Förderschwerpunkte sollen zudem stärker an die aktuellen Anforderungen der Energiewende angepasst werden. Wie das BMWi mitteilt, sollen beispielsweise Hybridsysteme, die erneuerbare Energien einbeziehen, weiter gefördert werden, um den Übergang zu mehr Erneuerbaren im Wärmemarkt zu unterstützen. Dagegen solle die Förderung von Heizkesseln, die ausschließlich auf fossilen Energieträgern basieren, 2019 auslaufen.
Bis zum Jahr 2020 sollen laut BMWi die haushaltsbasierten Förderangebote schrittweise reformiert werden. Zudem sollen vier klare Förderschwerpunkte gebildet werden: Energieberatung, energieeffiziente Gebäude, Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe sowie Wärmeinfrastruktur. Alle Förderangebote sollen als modular aufeinander aufbauende Bausteine in diesen vier Förderschwerpunkten gebündelt werden. Als Konsequenz würden bestehende Förderangebote zusammengefasst. Beispielsweise sollen die zwei großen Förderprogramme im Gebäudebereich – das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren) und das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt – zur Fördersäule „Energieeffiziente Gebäude“ zusammengefasst werden. Ein One Stop Shop soll künftig das Finden geeigneter Förderangebote und der Zugang zur Förderung erleichtern – er soll alle relevanten Informationen bündeln und Interessenten Schritt für Schritt von der Erstinformation über das Energiesparen bis zur Umsetzung einer Fördermaßnahme begleiten.
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