„Die wahre Wettbewerbsfähigkeit der Photovoltaik“ hat die Europäische Plattform für Photovoltaik-Technologie und -Innovation (European PV Technology and Innovation Platform, ETIP PV) in ihrem gleichnamigen Bericht untersucht. Dieser Bericht vergleicht die Stromgestehungskosten der Photovoltaik mit den Strompreisen in verschiedenen europäischen Ländern und Marktsegmenten. Demnach ist in vielen Ländern – beispielsweise Deutschland, Italien, Großbritannien, Spanien, Portugal oder Griechenland – die Photovoltaik bereits wettbewerbsfähig. Und selbst in Ländern mit geringer Sonneneinstrahlung und niedrigen Strompreisen – beispielsweise Schweden oder Finnland – sei die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der kommenden fünf bis zehn Jahre zu erwarten. Als Grund nennt ETIP PV vor allem die Preisentwicklung für Photovoltaik-Module und Komponenten: Seit 2009 seien die Modulpreise um 90 Prozent gefallen, daher seien auch die Preise für Photovoltaik-Anlagen und damit für die Produktion von Photovoltaik-Strom auf ein konkurrenzfähiges Niveau gesunken.
Als zentral für die Frage der Wettbewerbsfähigkeit nennt der Bericht den möglichen Eigenverbrauch. Jede selbst erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde entlaste die Stromrechnung der Verbraucher um den jeweiligen Endverbraucherpreis, während eingespeister Strom oft nur mit einem sehr geringen Tarif vergütet werde. Weiterer wichtiger Punkt seien die Kapitalkosten. Da eine Photovoltaik-Anlage im laufenden Betrieb nur geringe Kosten verursache, seien die Kosten für die Investition ein entscheidender Faktor. Vor diesem Hintergrund seien rechtliche, steuerliche oder regulatorische Änderungen eine große Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der Photovoltaik, da sie das Vertrauen der Investoren erschüttern und so die Kapitalkosten erhöhen könnten. In einem stabilen politischen Umfeld, wo die Photovoltaik von geringen Zinsraten, der einfachen Technik und geringen Umweltrisiken profitieren könne, seien die Gestehungskosten für Photovoltaik-Strom extrem niedrig und die Photovoltaik bereits jetzt die billigste Form der Stromerzeugung. Das werde in Stromabnahmeverträgen sichtbar, die teilweise bereits unter 30 Euro pro Megawattstunde liegen würden. ETIP PV erwartet, dass sich dieser Preis bis 2030 halbieren und bis 2050 um etwa zwei Drittel sinken wird.
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Es stellt einen Etikettenschwindel dar, wenn man den Grundversorgertarif einen „Handelspreis“ nennt. Denn das ist er gerade nicht. Der Grundversorgertarif ist ein Preis, den der Konzessionsnehmer der „letzten Meile“ JEDEM Haushalt im Konzessionsgebiet anbieten MUSS, es besteht Kontrahierungszwang. Der Bürger hat das Recht, zu diesem Preis JEDERZEIT Strom in haushaltsüblichen Mengen zu beziehen oder auch nicht. Es gibt auch keine Mindesabnahmemenge. Gehandelt wird da allenfalls zwischen Konzessionsgeber (Kommune) und dem Elektrizitätswerk (meist zumindest im Teilbesitz der Kommune), wie hoch der Grundversortarif sein darf. PV-Strom kann man mit diesem Strom nicht vergleichen, und deshalb auch die Preise dafür nicht. Allenfalls, wenn ein PV-Produzent sich den Strom, der bei schlechtem Wetter, nachts und im Winter abgerufen wird aus anderen Quellen (Speicher, BHKW, Biogas, konventionelle Kraftwerke) so beschaffen kann, dass er letztlich ebenfalls zum Grundversorgertarif verkaufen kann, dann ist PV-Strom konkurrenzfähig. Nacht und schlechtes Wetter kann man in Deutschland schon zu konkurrenzfähigen Preisen ausgleichen, beim Winter kann ich es nicht erkennen – die Vorhaltung von Reserveleistung ist hier immer noch so teuer, dass PV-Strom fast nichts kosten darf, um in der Mischkalkulation konkurrenzfähig zu sein.
Zur Ergänzung: Es gibt natürlich wesentlich günstigere Angebote für den Strombezug auf dem Markt, als Grundversorgertarife. Die enthalten aber normalerweise einen Mindestbezug. Man muss immer angeben, wie viel Strom man gedenkt zu beziehen, und – o Wunder – wenn das unter 1500kWh sind, dann bekommt der Nachfrager kein vernünftiges Angebot. Es wird auch nicht mehr lange gehen, dann werden diese günstigeren Tarife den Einsatz von eigenerzeugt- und -verbrauchtem PV-Strom ausschließen.
Also ich weiß nicht wo Sie etwas von Grundversorgungstarif lesen.
Die genannten 30 EUR pro MWh ist der Großhandelspreis für Strom an der Strombörse in Leipzig – ohne Netzgebühren. 30 EUR pro MWh entsprechen 0.03 EUR pro kWh. Die Photovoltaik erzeugt Strom in Deutschland aktuell für 0.05-0.08 EUR pro kWh.
Der Grundversorgungstarif liegt meist bei 0.30 EUR pro kWh, also etwa dem zehnfachen des genannten Börsenpreises und etwa dem fünf- bis sechsfachem der aktuellen Kosten für die Erzeugung von Solarstrom.
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In dem Artikel heißt es “ Jede selbst erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde entlaste die Stromrechnung der Verbraucher um den Handelspreis,…“. Also ist in diesem Artikel mit „Handelspreis“ der Grundversorgertarif gemeint. Das ist ja eben der Etikettenschwindel. Sie haben so oberflächlich gelesen, dass sie meinen, Handelspreis, das müsse ja der MWh-Preis an der Leipziger Strombörse sein. Jeder würde es so verstehen. Aber wenn man nur den sparen würde (umgerechnet 3 ct/kWh), dann würde sich Eigenverbrauch von PV-Strom nun wirklich nicht lohnen. Der Erzeugungspreis (ohne Kapitalkosten) einer kWh PV-Strom für Kleinerzeuger (und -verbraucher) liegt um die 10ct – das ist mehr als das dreifache dessen, was jeder unter „Handelspreis“ verstehen würde.
Sie haben allerdings insoweit recht, als der Grundversorgertarif auch nicht das Maß aller Dinge sein kann. Seine Festlegung ist mit einem gut Teil Politik verbunden (Strom als Grundbedürfnis soll nicht zu teuer werden), andererseits enthält er Preisbestandteile wie die EEG-Umlage, die wesentlich niedriger sein könnte, wenn nicht noch Altanlagen aus dem Boom um 2010 abzuzahlen wären. Da wäre die von Aigner vor ein paar Jahren vorgeschlagene Fondslösung besser, bei der klar ausgewiesen wird, dass es sich um Kosten aus der Vergangenheit handelt.
Ich habe die Übersetzung angepasst und für mehr Klarheit „Handelspreis“ mit „Endverbraucherpreis“ ersetzt.
Im Teaser unter der Überschrift ist aber immer noch vom „Stromhandelspreis“ die Rede. Schon das hatte ich anders verstanden, bei genauem Lesen des Artikels wurde dann aber deutlich, dass damit nicht der Börsenpreis gemeint sein kann.
Ansonsten: Hut ab vor der Bereitschaft zur Selbstkritik.
Danke für den Hinweis, hatte ich bei der Änderung vorhin übersehen.