Der luxemburgische Konzern Eiser Infrastructure soll 128 Millionen Euro Entschädigung vom spanischen Staat erhalten. Wie aus der taz (Montagausgabe) hervorgeht, hat das zur Weltbankgruppe gehörende Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) diese Entschädigung beschlossen. Eiser hatte im Jahr 2007 für 935 Millionen Euro in drei Solarthermie-Kraftwerke mit insgesamt 150 Megawatt Leistung in Spanien errichten lassen. Als die Regierung in Madrid in den Folgejahren die Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien kürzte, verklagte der Konzern das Land vor dem Schiedsgericht und berief sich dabei auf die Internationale Energiecharta. Diese Charta, die Spanien 1994 unterzeichnet hat, garantiert für Investitionen Schutz und vollständige Sicherheit. Spanien hat jedoch seit Dezember 2010 mehrfach und mit verschiedenen Maßnahmen rückwirkend die garantierten Einnahmen für die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen gekürzt.
Wie die taz weiter schreibt, ist die spanische Regierung nach dem Schiedsspruch alarmiert. Denn beim ICSID sind etliche weitere ähnlich gelagerte Schlichtungsverfahren anhängig. Experten schätzen den Streitwert laut taz auf insgesamt fünf bis sieben Milliarden Euro. Auch viele deutsche Unternehmen haben Verfahren vor dem ICSID angestrengt, darunter Baywa re Renewables Energy, Baywa re Asset Holding, RWE Innogy, Rhein Energie und Steag. Sie hoffen ebenfalls auf Entschädigungen in Millionenhöhe. Spanische Investoren, die vor dem Obersten Gerichtshof des Landes und dem Verfassungsgericht in Madrid klagten, hatten bislang weniger Glück: Aus Sicht der spanischen Justiz sind die rückwirkenden Kürzungen mit dem Recht vereinbar.
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Das ist eine sehr gute Nachricht und es steht zu hoffen, dass diese Entscheidung steht und auch für andere in Spanien aber auch in Tschechien folgen wird. Diese Regierungen müssen dafür bestraft werden ihre eigene Unfähigkeit auf dem Rücken der Investoren – rückwirkend- auszutragen. Hier sieht man, dass es schon einen Sinn hat internationale Gerichte (im Energiebereich eben noch Schiedsgerichte) und zugehörige Verträge zu haben. Für die inländischen Investoren jeweils bitter, aber es gilt ja dieses Recht immer in beide Richtungen von Ländern.
Es wird bei diesen internationalen Investitionsabkommen immer mit verschiedenen Maßstäben gemessen. Investoren (mit dem Ziel der Maximierung der Rendite ihres Kapitals) bekommen rechtliche Möglichkeiten, die sonst kein Bürger erhält. Andere Interessen zählen nicht. Wer schützt die Bürger (nicht die verantwortlichen Regierungen), die für die Entschädigungen an die Investoren aufkommen müssen? Was haben sie getan, dass sie die Zeche zahlen müssen? Bürger- und Demokratierechte, Sozial- und Umweltstandards sind durch diese Abkommen extrem ausgehebelt. Es wird Zeit, diese Investitionsabkommen endlich durch demokratische Handelsabkommen zu ersetzen, bei denen die Interessen aller und nicht nur die der Investoren berücksichtigt werden.
Bei aller Kritik kann wohl nicht bestritten werden, daß abgeschlossene Verträge nur in Verhandlungen zwischen den betroffenen Vertragspartnern angepasst werden können, die Regierungen sind dann doch wohl in der Verantwortung gegenüber Ihren Bürgern und nicht die Ersteller/Betreiber der Anlagen.