Das 2013 zwischen China und der EU-Kommission ausgehandelte Undertaking legt Mindestimportpreise für Solarmodule chinesischer Photovoltaik-Hersteller fest. Alle großen Produzenten stimmten der Vereinbarung damals zu, wie sich nun zeigt, suchten einige aber nach Wegen die Mindestimportpreise in Europa zu unterlaufen. Nach Recherchen von „Focus online“ geht es um hinterzogene Steuern und Anti-Dumpingzölle in Höhe von mindestens 110 Millionen Euro. Das Portal bezieht sich auf Vermerke von Zollfahnder. In Darmstadt, Bremen und Nürnberg-Fürth liefen derzeit diverse Ermittlungsverfahren. Die Behörden sprechen „Focus online“ zufolge von einer „Solarmafia“.
In Nürnberg-Fürth sei Ende März Anklage gegen vier Personen erhoben worden, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage von pv magazine. Es gehe um „gewerbs- und bandenmäßige Steuerhehlerei im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Solarmodulen aus China“. Zwei der Angeklagten, die im Zusammenhang mit der deutschen Tochterfirma des chinesischen Photovoltaik-Hersteller Risen Energy stehen sollen, befänden sich derzeit in Untersuchungshaft, so die Sprecherin weiter. Einen Eröffnungstermin für das Verfahren gebe es noch nicht. Zur Höhe der Schadenssumme konnte die Sprecherin mit Verweis auf das deutsche Steuergeheimnis keine Angaben machen.
„Focus online“ spricht diesem Zusammenhang von heiklen Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Risen Energy GmbH. Der chinesische Mutterkonzern bestreite krumme Machenschaften und illegale Geschäfte. Allerdings hätten Zollfahnder in Deutschland ganz andere Erkenntnisse gesammelt, auf denen nun die Verfahren fußten. So hätten chinesische Photovoltaik-Hersteller ihre Produkte über einen Zwischenstopp in Ländern wie Taiwan, Vietnam, Indien, Thailand oder Malaysia in die EU eingeführt. Dabei sei mit gefälschten Papieren die ursprüngliche Herkunft der Waren verschleiert und so die geltenden Mindestimportpreis- und Zollregelungen umgangen worden. In weiteren Fällen seien Rechnungen gefälscht worden, etwa durch Cash-back-Zahlungen, womit wiederum der bis Ende 2016 geltende Mindestimportpreis von 56 Cent pro Watt unterlaufen worden sei.
Seit Jahresbeginn liegt der Mindestimportpreis für kristalline Solarmodule aus China nur noch bei 46 Cent pro Watt. Zudem haben sich zahlreiche chinesische Photovoltaik-Hersteller aus dem Undertaking in den vergangenen Monaten zurückgezogen. Dies geschah teilweise freiwillig, teilweise durch die EU-Kommission, die wegen oben genannter Verstöße viele weitere chinesische Produzenten ausschloss. Es gab auch immer wieder Spekulationen darüber, dass einige Hersteller mit dem freiwilligen Rückzug dem Ausschluss durch Brüssel zuvorgekommen seien. Risen Energy hatte im September 2016 den freiwilligen Rückzug aus dem Undertaking bei der EU-Kommission beantragt. Alle chinesischen Hersteller, die nicht mehr Teil der Vereinbarung sind, müssen bei Einfuhr ihrer in China produzierten Produkte die vorgesehenen Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle zahlen.
Das „Handelsblatt“ berichtet im Fall von Risen Energy, dass der Umsatz der Risen Energy GmbH nach Einführung der Anti-Dumping-Maßnahmen 2013 deutlich eingebrochen war. Nach 75,9 Millionen Euro 2013 waren es 2014 nur noch rund 300.000 Euro. Nach Nachforschungen der Zollfahnder soll eine zehnköpfige Bande aus chinesischen und deutschen Geschäftsleuten ein Betrugskarussell in Gang gesetzt haben, wie „Focus online“ schreibt. Zollfahnder aus München und Münster seien 2015 schließlich auf die Spur der Machenschaften gekommen. Am Hamburger Hafen seien etwa 200 Container mit falsch deklarierten Solarmodulen aus China entdeckt worden. Monatelang habe der Zoll ermittelt und schließlich Ende August zugeschlagen. 26 Objekte seien durchsucht und vier Personen festgenommen worden. Allein in diesem Fall seien etwa 110 Millionen Euro Zoll und Steuern hinterzogen worden, so „Focus online“.
Auch pv magazine erhielt Ende vergangenen Jahres Hinweise, dass Risen Energy die bestehenden Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen unterläuft. So berichtete ein Insider, dass Risen Energy über nachträgliche Zollzahlungen einen Teil der beschlagnahmten Solarmodule anscheinend wieder herausgekauft habe, Diese wurden nach einem pv magazine vorliegenden Angebot in großen Stückzahlen derzeit für 42,5 Cent pro Watt in Deutschland zum Kauf angeboten. Nach Vermutung von Industrieinsidern handelte es sich dabei um die „Vorzollpreise“. Die Höhe der Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle betrug zu der Zeit etwa 50 Prozent für die chinesischen Hersteller.
Doch nicht nur deutsche Zollbehörden ermitteln gegen chinesische Photovoltaik-Hersteller wegen Verstößen gegen das Undertaking. Auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf) ist in diesen Fällen aktiv. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte dem „Handelsblatt“, dass es „derzeit 15 laufende Untersuchungen in Bezug auf die Umgehung von Anti-Dumping und Ausgleichszöllen auf Solarpaneele aus China“ gebe.
Nach Schätzungen von EU Prosun liegt der Schaden für die europäischen Steuerzahlen durch die Umgehungen des Undertakings und der Zollbestimmungen bei jährlich bis zu 400 Millionen Euro. Die Vereinigung hatte die 2013 erlassenen Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen gegen die chinesischen Photovoltaik-Hersteller bei der EU-Kommission beantragt und im März dieses Jahres deren Verlängerung um 18 Monate erreicht.
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Ich will mal einen Einfuhrzoll für Uran, Steinkohle, Öl und Gas sehen.
wir sind als kleine OHG betroffen, müssen 745.000€ in 2 wochen bezahlen – vollstreckung vom zoll erhalten. seit 2015 sind wir nicht mehr aktiv.
unsere Ware , die wir per DDP für AXITEC eingekauft haben, wurde damals die Ware länger vom zoll in Taiwan geprüft und freigegeben. Darauf haben wir uns verlassen. Wir können nicht bezahlen. Wie können wir uns gegen diese Ungerechtigkeit schützen????
haben sie einen helfenden tipp oder gibt es einen zusammenschluss gegen diese bescheide???
Unsere OHG ist deshalb noch aktiv, weil wir seit 6 Jahren gegen einen Kunden klagen, der noch nicht 1 cent für seine Anlage an uns bezahlt hat… 400.000€
Könnte kotzen … sorry, aber soviel Ungerechtigkeit geht gar nicht. Trotzdem müssen wir sachlich vorgehen und schauen, welche rechtlichen Möglichkeiten übrig bleiben. Wir sind für alles DANKBAR !!!
Freundliche Grüße
u.schulze (us-schulze@web.de)
Wiederhole hier meinen Kommentar zur Meldung vom Februar und vermisse auch Info zum Verhandlungsergebnis vom 26.03. und danach.
Bezug: -Zoll soll Inbetriebnahme des Solarparks in Marburg verhindern wegen Umgehung der Mindestimportpreise- https://www.pv-magazine.de/2019/02/28/zoll-soll-inbetriebnahme-des-solarparks-in-marburg-verhindern-wegen-umgehung-der-mindestimportpreise/?utm_source=Bibblio
Dieser Fall gibt sehr zu denken! Könnte auch für PPA-Projekte bedeutend werden, wie dabei auch absurde Behördenwillkür drohen kann; wobei hier unklar bleibt worin der Schmuggel genau bestanden hat und wer für was veratwortlich war, wie auch mangeln kontrolliert hat? Hier scheint ein ausgeschriebener Freiflächen-Aufbau betroffen oder?
-In Betrieb gehen lassen und ggf. Strafe zahlen lassen-, wäre hier offenbar angemessen gewesen, schließe ich mich den Kommentierenden an.
Was hat der Zoll von solcher Dummmaßnahme. die den Betreiber zusätzlich noch verarmt.
Und welche Rolle spielt das EU-Abschotten dabei, das ohnehin längst hinfällig ist.
Diesem Bericht entnehme ich nun das dieser Paneleeinsatz illegal war, weil über gefälschte Papiere über EU-akzeptiertes Taiwan (wieso das überhaupt?) preisgünstig ausgeführt wurde.
Und hier lese ich nun auch, das die hier Hilfe suchende OHG sich nicht einmal auf einen Zollbescheid verlassen durfte.
Wer handelte hier eigentlich angemessen im Sinne eines günstigen PV-Aufbaus? Wie schutzwürdig waren EU-Mitbewerber i.S. Von Prosun?
Was bringt die erhebliche Schwächung von Risen für den weltweiten PV-Aufbau?
UND es bleibt sehr fragwürdig, dass mit dieser Begründung eine so große PV-Leistung in Deutschland für ein Stadtwerk verhindert wurde. Oder speist die fertig gebaute Anlage nun ein, auch um gepfändet überhaupt Mittel für mögliche Geldstrafen zu generieren?
Redaktion wie ist dazu der derzeitige Erkenntnisstand?
UND noch dieser Hinweis:
Anklagen gibt es in Deutschland rechtstaatlich durch den Staatsanwalt, dem ein Verteidiger entgegnen können muss. UND ein Gericht entscheidet dann nach Beweisaufnahme und ggf. Verhandlung was nach Recht und Gesetz zu urteilen ist. Dagegen kann manchmal auch in Berufung gegangen werden usw.
Diese Einleitungsformulierung -Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat deswegen bereits Anklage wegen gewerbs- und bandenmäßiger Steuerhehlerei gegen vier Personen im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Solarmodulen aus China erhoben.- ist also entsprechend zu korrigieren.
Der Artikel ist ansonsten vorbildlich gründlich. Allerdings scheinen mir die angeblichen hoen Schadenssummen durchaus fragwürdig. Wie wurden die genau berechnet? Sollen das etwa entgangenen Zollgebühren sein? Ist es der Umsatzverlust für teurere EU-Anbieter und wen genau?