Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag die zweite Photovoltaik-Ausschreibungsrunde des Jahres eröffnet. Stichtag für die Gebote für Photovoltaik-Freiflächen- und Dachanlagen zwischen 750 Kilowatt und zehn Megawatt Leistung ist der 1. Juni. Das Volumen der Runde beträgt 200 Megawatt. Nachdem Bayern und Baden-Württemberg mittlerweile die Länderöffnungsklausel aus dem EEG 2017 umgesetzt haben, können in dieser Runde nun Projekte auf Ackerland- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in diesen Bundesländern einen Zuschlag erhalten. In Baden-Württemberg sind pro Kalenderjahr Zuschläge mit einem Gesamtvolumen von bis zu 100 Megawatt auf diesen Flächen möglich. Bayern dagegen erlaubt bis zu 30 Zuschläge pro Jahr, was maximal 300 Megawatt bedeutet. In allen anderen Bundesländer ist nach Angaben der Bundesnetzagentur noch keine entsprechende Verordnung verabschiedet worden, womit für diese die Zuschläge auf die begrenzte Flächenkulisse bestehen bleibt. Der Höchstpreis für Gebote liegt weiterhin bei 8,91 Cent pro Kilowattstunde.
Während damit die Juni-Ausschreibungsrunde eröffnet ist, hat es die Bundesnetzagentur noch nicht geschafft, die finalen Ergebnisse für die Auktion aus dem Februar zu veröffentlichen. Zumindest hat das online verfügbare Hintergrundpapier noch den Stand vom 10. Februar. Die erfolgreichen Bieter hatten aber bis Ende Februar Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur erklärte auf Nachfrage von pv magazine, dass sich an den Ergebnissen wohl nichts mehr geändert habe. In der Ausschreibung im Februar waren 38 Zuschläge für insgesamt 200 Megawatt Photovoltaik-Leistung erteilt worden. Der durchschnittliche Zuschlagswert war mit 6,58 Cent pro Kilowattstunde gelegen erneut niedriger als in der Runde davor. Der niedrigste erfolgreiche Gebotswert für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage lag nach Angaben der Bundesnetzagentur bei 6,0 Cent pro Kilowattstunde; der höchste bei 6,75 Cent pro Kilowattstunde.
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