Die Mindestimportpreise für kristalline Photovoltaik-Produkte aus China werden vorerst eingefroren. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag der Chinesischen Handelskammer für die Ein- und Ausfuhr von Maschinen und Elektronikerzeugnissen (CCCME) angenommen, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Dokument im Amtsblatt hervorgeht. Der Antrag, die derzeit geltenden Mindestimportpreise von 46 Cent pro Watt für Solarmodule und 23 Cent pro Watt für Solarzellen beizubehalten, bezieht sich auf die Dauer der Zwischenprüfung.
Mit der Verlängerung der bestehenden Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen zu Beginn des Monats um 18 Monate hatte die EU-Kommission gleichzeitig eine Zwischenprüfung für das Undertaking eröffnet. Dieser Verfahren soll binnen sechs bis neun Monaten abgeschlossen sein. Dabei will die EU-Kommission untersuchen, ob das Undertaking noch die geeignete Maßnahme im Zuge des Anti-Dumping- und Anti-Subventionsverfahrens gegen die chinesischen Hersteller ist. Mit der Beibehaltung der geltenden Preise während der Zwischenprüfung sollten Störeffekte vermieden werden, argumentiert CCCME. Die EU-Kommission stimmte dem Antrag nun zu und wies Einwände dagegen ab.
CCCME ist auf chinesischer Seite für die Überwachung des Undertakings zuständig, in die Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen für chinesische Photovoltaik-Hersteller festgelegt sind. Hersteller, die sich an das Undertaking halten, müssen bei der Einfuhr ihrer Produkte aus China keine Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle zahlen. Allerdings haben sich in den vergangenen Monaten zahlreiche große chinesische Photovoltaik-Hersteller aus dem Undertaking zurückgezogen, weitere sind von der EU-Kommission wegen Verstößen ausgeschlossen worden. Für diese insgesamt mittlerweile 27 chinesischen Photovoltaik-Unternehmen gelten für ihre in China gefertigten Produkte nun die Zölle.
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