Die von CDU/CSU/SPD getragene Bundesregierung missachtet den erklärten Willen der eigenen Bundestagsmehrheit immer mehr: So wurde die vom Bundestag in der EEG-Novelle geforderte Stärkung der Regionalstromvermarktung durch eine Verordnung der Bundesregierung so hintergangen, dass daraus lediglich ein Kennzeichnungsinstrument wurde; nicht aber eine Stütze für die geforderte Stärkung der regionalen Vermarktung von Ökostrom.
Genauso werden nun die Bundestagforderungen nach einem Mieterstromgesetz von der Bundesregierung hintergangen. Am 21. März legte das Bundeswirtschaftsministerium den entsprechenden Referentenentwurf vor
(https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/mieterstrom-referentenentwurf-zum-gesetz-zur-foerderung.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Aus dem Umfeld derjenigen, die schon heute mit großem Aufwand Mieterstromprojekte umgesetzt haben, kommt so erhebliche Kritik an dem Entwurf, dass sie sagen, dieser Entwurf ist noch schlechter als die bisherigen schon unzulänglichen gesetzlichen Grundlagen.
So sollen keine gebäudeübergreifenden oder Quartierslösungen gefördert werden. Die Kriterien sind auf kleine Projekte (100 kWp) innerhalb eines Wohngebäudes beschränkt. Das Gesamtvolumen förderfähiger Anlagen möchte das BMWi auf 500 MWp pro Jahr deckeln.
Hinzu kommt, dass für die Abrechnung von Mieterstromprojekten die gleichen Anforderungen hinsichtlich der Stromkennzeichnungspflichten gelten sollen, die auch für die großen Versorger gelten.
„Mieterstromprojekte werden mit diesem Gesetz für den Betreiber vollkommen unkalkulierbar und somit zu einem extremen wirtschaftlichen Risiko. Bei den meisten Projekten ist davon auszugehen, dass die Kosten für die zusätzlichen Pflichten, die durch das vorliegende Mieterstromgesetz entstehen, höher sind, als die „Förderung“ […]. Mit diesem Gesetz werden Mieterstromprojekte be- bzw. verhindert!“, so Dr. Andreas Horn, Vorsitzender von Sonnenkraft Freising e.V. (hier die offizielle Stellungnahme von Sonnekraft Freising e.V.
(http://sonnenkraft-freising.de/blog/mieterstromgesetz-verhindert-mieterstromprojekte/) und einer der Pioniere, die sich seit geraumer Zeit erfolgreich um die Verwirklichung von Mieterstromprojekten eingesetzt haben.
Noch ist das Gesetz nicht vom Bundestag verabschiedet, kann also im parlamentarischen Verfahren noch deutlich verbessert werden. Dafür braucht es aber die starke Einflussnahme aller gesellschaftlichen Akteure, die sich für Klimaschutz und gerechte Teilhabe der Mieter einsetzen.
Dennoch zeigt sich immer mehr, dass die schwarz-rote Bundesregierung sich zwar das Etikett eines fortschrittlichen Handelns für Erneuerbare Energien umhängt, in Wirklichkeit aber dahinter Inhalte verbirgt, die eine Behinderung statt eine Beförderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien bringen. So bei der Regionalstromvermarktung, Bürgerbeteiligung bei Ausschreibungen und nun auch beim Mieterstromgesetz. Im Prinzip täuscht ja schon länger die Bundesregierung die Öffentlichkeit mit der Etikette Energiewende, wobei sie seit Jahren in Wirklichkeit nur die Ausbaubremse der Erneuerbaren Energien organisiert.
— Der Autor Hans-Josef Fell ist der Präsident der Energy Watch Group in Berlin. Von 1998 bis 2013 war er Mitglied des Deutschen Bundestags. Als Autor des Entwurfs des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2000 (EEG) legte er den Grundstein für die weltweit beachtete deutsche Energiewende. www.hans-josef-fell.de. —
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