Bayern gibt Ackerland für Photovoltaik-Projekte frei

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Die Bayerische Staatsregierung hat auf ihrer Kabinettssitzung in der vergangenen Woche die Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Ebenso wie Baden-Württemberg macht das Bundesland damit den Weg für zusätzliche Flächen bei den Photovoltaik-Ausschreibungen frei. „Mit der Verordnung schaffen wir als eines der ersten Bundesländer die Voraussetzungen, dass sich Photovoltaik-Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen können. Damit erhöhen wir die Wettbewerbschancen Bayerns in den Ausschreibungen und sichern den weiteren Ausbau von Freiflächenanlagen in Bayern“, erklärte die zuständige Wirtschafts- und Energieministerin Bayerns, Ilse Aigner (CSU). Allerdings solle die Zahl auf jährlich maximal 30 Projekte beschränkt sein, um eine „übermäßige Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und naturschutzfachlich wertvollen Flächen zu verhindern“. Ausgeschlossen seien zudem Flächen, die als Natura 2000-Gebiet festgesetzt oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes seien.

Im EEG 2017 ist eine Länderöffnungsklausel enthalten. Sie ermöglicht den Bundesländern über eigene Verordnungen zu verabschieden, in denen sie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten für zulässig erklären. Nach dem EEG 2017 sind bei den Photovoltaik-Ausschreibungen nur Anlagen auf versiegelten Flächen, Konversionsflächen, Seitenrandstreifen (110 Meter) entlang Autobahnen und Schienenwegen und Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben förderfähig. Auf diesen Flächen seien allerdings in den vergangenen Jahren bereits viele Photovoltaik-Anlagen errichtet worden, so dass diese in Bayern mittlerweile sehr begrenzt verfügbar seien.

Daher habe sich der Freistaat entschlossen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch zu machen. „. „Die bisherigen Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen haben gezeigt: Bei der aktuell beschränkten Gebietskulisse erfolgen Zuschläge vor allem an Anlagen auf Konversionsflächen in Ostdeutschland, die besonders wettbewerbsfähige Angebote abgeben können. Das wollen wir mit der Verordnung ändern“, sagte Aigner weiter. Bereits ab der Ausschreibungsrunde im Juni könnten damit in Bayern Zuschläge für Photovoltaik-Projekte auf Acker- und Grünflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten erteilt werden. (Sandra Enkhardt)

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