Im vergangenen Frühjahr sorgten Pläne des Bundesfinanzministeriums für eigenen Aufruhr in der Solarbranche. In einer Gesetzesvorlage war die Belastung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs mit der Stromsteuer von gut zwei Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Vor allem das Bundeswirtschaftsministerium stemmte sich in den Folgemonaten erfolgreich gegen diese Pläne. Am Mittwoch nun verabschiedete das Bundeskabinett die Gesetzesvorlage und es ist klar, dass es keine zusätzlichen Belastungen von Photovoltaik-Eigenverbrauch mit der Stromsteuer geben wird. Das Gesetz zur Änderung der Energie- und Stromsteuer soll offiziell 2018 in Kraft treten und die Verabschiedung durch den Bundestag noch vor der Sommerpause erfolgen.
„Ökostrom wird auch künftig nicht mit der Ökosteuer belastet. Damit konnte ein gefährlicher Schildbürgerstreich abgewendet werden“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Der Solarmarkt in Deutschland erholt sich langsam, dies ist ein wichtiges Vertrauenssignal an Investoren.“ Nach Ansicht des Verbands müssten nun weitere Investitionsbarrieren für Photovoltaik abgeräumt werden. „Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung Mieter nicht länger beim Bezug von Solarstrom finanziell schlechter stellt als Eigenheimbesitzer“, so Körnig mit Blick auf eine noch ausstehende Verordnung zur Besserstellung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen. Der Bundestag habe die Regierung bei der Verabschiedung der EEG-Novelle im Sommer 2016 aufgefordert, „zeitnah“ eine entsprechende Regelung zu finden. . „Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung Mieter nicht länger beim Bezug von Solarstrom finanziell schlechter stellt als Eigenheimbesitzer“, so Körnig.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in der weiter bestehenden Steuerbefreiung ein wichtiges Signal. „Als Branche haben wir uns für die Weiterführung der Steuerbefreiung stark gemacht, da steuerbare und flexible dezentrale Stromerzeuger, wie etwa Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, maßgeblich zum Erfolg der Energiewende beitragen. Durch diese kluge Steuerpolitik können nun weitere Investitionen zur CO2-Einsparung angereizt werden. Gleichzeitig wird das Vertrauen in bereits getätigte Investitionen gewahrt. Das ist ein Erfolg“, erklärte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Der BSW-Solar rechnet für dieses Jahr mit einem Anziehen der Photovoltaik-Nachfrage in Deutschland im unteren zweistelligen Prozentbereich. Im vergangenen Jahr waren rund 51.900 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von rund 1,52 Gigawatt bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden. Der Zubau lag vor allem wegen der doch eher unerwarteten Jahresendrallye mit fast 450 Megawatt Photovoltaik-Leistung im Dezember doch noch über dem Wert von 2015. Das weitere Anziehen des Marktes in diesem Jahr wird durch durch attraktive Renditeerwartungen und niedrige Finanzierungskosten befördert, wie es beim BSW-Solar heißt. (Sandra Enkhardt)
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