BMWi weist Kritik des Rechnungshofs bei Energiewende-Kosten zurück

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Der Bundesrechnungshof hat massive Kritik am Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bezüglich der Kosten der Energiewende geübt. „Das BMWi hat keinen Überblick über die finanziellen Auswirkungen der Energiewende“, heißt es in einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs (BRH) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Das Ministerium könne auf elementare Fragen wie etwa, was die Energiewende den Staat kosten oder kosten sollte, keine Antworten geben. Zudem sei es bislang nicht gelungen, ein funktionierendes Fördercontrolling aufzubauen, so die Prüfer. Zudem werde nicht sichergestellt, dass Förderprogramme mit niedriger Effizienz und geringem Nutzen für die Energiewende ausliefen und die frei werdenden Mittel zielführender eingesetzt würden. „Der Bundesrechnungshof sieht deshalb das Risiko, dass es immer teurer werden wird, die Energiewende voran zu treiben“, heißt es in dem Bericht. Weder der Bundesregierung noch dem Wirtschaftsministerium sei es bisher gelungen, „eine Balance zwischen hohen Klimaschutzzielen und effizienten Förderprogrammen zu finden“.

Das Bundeswirtschaftsministerium weist in einer mit dem Finanzministerium abgestimmten Stellungnahme die Kritik des Bundesrechnungshofs zurück. So könne es auf die komplexe Fragestellung, was die Energiewende den Staat koste, keine eindeutige Antwort geben. Neben Abgrenzungsschwierigkeiten gebe es auch methodische Herausforderungen, etwa bei der Ableitung von Nutzen und Erträgen bestimmter Maßnahmen. „Anders als vom BRH dargestellt, ist es nach Auffassung des BMWi daher keine Frage des Willens, ‚die steuerlichen Auswirkungen der Energiewende umfassend auszuwerten‘, sondern eine Frage der Machbarkeit“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Die Feststellung, es fehle ein transparenter Überblick über die Entwicklungen der Ausgaben für die Energiewende werde nicht geteilt. Das Wirtschaftsministerium besitze „eine umfassenden und detaillierten Überblick über die finanziellen Auswirkungen“ – sowohl auf den Bundeshaushalt als auch den Energie- und Klimafonds – die durch Maßnahmen der Energiewende bedingt seien.

Der Bundesrechnungshof spricht in seinem Bericht mehrere Empfehlungen aus, um die festgestellten Defizite zu beheben. So sollte das BMWi als federführendes Ressort einen Gesamtüberblick über die Kosten in den jährlichen Monitoringbericht zur Energiewende aufnehmen und fortschreiben. Das Monitoring sollte zudem optimiert werden. So müssten die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit konkretisiert, bewertet und quantifiziert werden. Für die Umsetzung der Energiewende sollten überdies „durchgängig konkrete Ziele benannt und koninierlich Wirkung und Effizienz der Maßnahmen überprüft werden“. Auch müsse es eine gewisse Vergleichbarkeit der Programme hergestellt werden. Mitnahmeeffekte sollten zudem vermieden werden. Das Ergebnis des Monitorings müsse in die künftige Förderstrategie einfließen.

Andreas Löschel, der die Expertenkommission zum Monitoring der Energiewende leitet, teilt die Kritik der Rechnungsprüfer durchaus. In den Monitoringberichten seien bereits Indikatoren für Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit entwickelt worden, die die Bundesregierung bislang aber nicht aufgegriffen habe, sagte Löschel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe). Die Kritik an der fehlenden Maßnahmenevaluierung ist richtig." Es gebe zu viele Programme und deren Wirksamkeit werde nicht hinreichend überprüft, so Löschel weiter. (Sandra Enkhardt)

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