Diskussion um Normen für steckerfertige Photovoltaik-Anlagen

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Rund 20.000 Haushalte haben in Deutschland nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) bereits steckerfertige Photovoltaik-Anlagen installiert. Diese sogenannten Photovoltaik-Balkonmodule befinden sich derzeit noch in einer rechtlichen Grauzone, da Produktnormen fehlen. Daher richtete die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) am Montag einen Normungs-Workshop aus, zu dem auch Hersteller und Befürworter eingeladen waren. Der Workshop gilt als Auftakt eines Runden Tisches, der nach langen kontroversen Diskussionen konkrete Schritte im Normprozess zu steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen erarbeiten soll.
Die DGS-Arbeitsgruppe PVplug hat zu dem Workshop unter dem Titel „Grünes Licht für Stecker-Solar-Geräte“ ihre zentralen Positionen vorgelegt. Wichtigste Forderungen sind die Einführung einer Bagatellgrenze bis 2,6 Ampere für den Anschluss von Stecker-Solar-Geräten und ein Verzicht auf Meldepflichten für Anlagen bis 800 Watt. Die Forderungen fußen laut DGS auf einer Vielzahl wissenschaftlicher Gutachten, ergänzt durch eigene Messungen in den Laboren der HTW Berlin. Demnach besteht auch in Deutschland keine Gefahr beim Anschluss sicherer Stecker-Solar-Geräte, sofern Leistungsgrenzen eingehalten werden. Nach den Niederlanden, der Schweiz und Österreich sollte es daher nach Auffassung der DGS auch in Deutschland für alle Menschen die Möglichkeit geben, Stecker-Solar-Geräte ohne unangemessenen bürokratischen Aufwand in Betrieb nehmen zu können. Voraussetzung hierfür sei, dass die Forderungen der DGS im gegenwärtigen Normprozess umgesetzt werden.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen begrüßt in ihrem Positionspapier „Plug-and-play für die Energiewende“ Stecker-Solar-Geräte als bislang einzige Technologie, die auch Mieterinnen und Mietern das Erzeugen erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch ermöglicht. So könnten neue Nutzergruppen zu unmittelbaren Gewinnern der Energiewende werden. Auch angesichts ehrgeiziger Klimaschutzziele für 2050 sei die Erschließung neuer Prosumer-Potenziale sinnvoll. Voraussetzung für die Verbreitung der Technologie sei jedoch, dass diese sicher sei und rechtliche Fragen geklärt seien. Diese Regulierung dürfe jedoch keine unnötigen Hürden und Hindernisse aufstellen. Denn Stecker-Photovoltaik-Anlagen könnten ihr volles Potenzial zur Beteiligung vieler an der Energiewende nur dann entfalten, wenn ihr Reiz der einfachen Installation und Handhabung erhalten bleibe. Im Detail spricht sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für Bagatellgrenzen für Stromeinspeisung, Zählerwechsel und Meldepflichten und den Betrieb bis zu einer Leistung von rund 600 Watt aus. Es sollten Sicherheitsvorrichtungen für die Geräte vorgeschrieben und bei Bedarf Sicherungen zum Schutz vor Überlastung angepasst werden, außerdem müsse der Versicherungsschutz auch bei Inbetriebnahme durch Laien gewährleistet sein. (Petra Hannen)

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