JA Solar legt Rechtsstreit mit Hemlock bei

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Die JA Solar Holdings Co., Ltd. hat ihren Rechtsstreit mit Hemlock Semiconductor Pte. Ltd. bezüglich des Verstoßes gegen einen langfristigen Liefervertrag für Polysilizium beigelegt. Diesen hatte der US-Hersteller im Januar 2015 gegen die Tochter JA Solar Technology Yangzhou Co., Ltd. beim Obersten Gericht des Staates New York eingereicht. Hemlock forderte Schadenersatz in Höhe von 921 Millionen US-Dollar von dem chinesischen Photovoltaik-Hersteller, da er die Vereinbarungen des langfristigen Liefervertrags aus dem Jahr 2011 nicht eingehalten habe. Zur nun erfolgten Einigung teilte der chinesische Hersteller am Dienstag mit, dass JA Solar BVI und JA Solar Yangzhou einen neuen langfristigen Liefervertrag mit Hemlock geschlossen habe. Dieser laufe bis Ende Oktober 2026 und sehe den Bezug von Polysilizium zu Marktpreisen vor.

Bislang keine Einigung mit Hemlock konnte Solarworld in einem ähnlich gelagerten Verfahren erzielen. Der US-Siliziumhersteller verklagte die Tochter des deutschen Herstellers, Deutsche Solar, ebenfalls wegen Verletzung eines langfristigen Liefervertrags auf Schadenersatz. In erster Instanz verlor Solarworld im Sommer vor einem US-Gericht in Michigan. Nach einem Einzelrichter-Entscheid soll Solarworld insgesamt 793 Millionen US-Dollar – 585 Millionen US-Dollar Schadenersatz und 208 Millionen US-Dollar Zinsen – an Hemlock zahlen. Der deutsche Konzern legte mittlerweile Berufung ein. Nach Aussage von Solarworld-Chef Frank Asbeck, ist der Konzern zuversichtlich, dass Hemlock seine Forderungen nicht wird durchsetzen können. Solarworld argumentiert dabei mit dem europäischen Kartellrecht, gegen das der Liefervertrag verstoße und Hemlock daher vor einem deutschen Gericht keine Chance auf Anerkennung seiner Forderungen habe. Zudem liefen die Gespräche über eine außergerichtliche Einigung zwischen Vertretern beider Unternehmen weiter. (Sandra Enkhardt)

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