Solarworld hat beim zuständigen Michigan Eastern District Court Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Dies ist nach Gerichtsdokument Ende vergangener Woche eingegangen. In einem Einzelrichter-Entscheid war Solarworld Ende Juli zur Zahlung von 793 Millionen US-Dollar Schadenersatz an Hemlock verurteilt worden. Die Summe setzt sich aus 585 Millionen US-Dollar Schadenersatz und 208 Millionen US-Dollar Zinsen zusammen, die der US-Siliziumhersteller wegen Vertragsbrüchen von der Solarworld-Tochter Deutsche Solar, die mittlerweile unter dem Namen Solarworld Industries Sachsen firmiert, fordert. Bereits direkt nach dem Urteil in erster Instanz hatte der deutsche Photovoltaik-Hersteller den Gang in die zweite Instanz angekündigt.
Solarworld-Vorstandschef Frank Asbeck geht davon aus, dass das Berufungsverfahren etwa ein Jahr dauern dürfte, wie er in einem pv-magazine-Interview sagte. Erst nach diesem letztinstanzlichen Verfahren in den USA kann es zu einem Anerkennungsverfahren in Deutschland kommen. Dann wird nach Ansicht von Asbeck auch Solarworlds Hauptargument geprüft, dass die mit Hemlock geschlossenen Take-or-Pay-Verträge gegen europäisches Kartellrecht verstoßen. Dieses Argument hatte das Gericht in erster Instanz nicht gewürdigt, allerdings mit dem Verweis, dass es später noch zu prüfen sei. Asbeck geht daher auch davon aus, dass Hemlock in Deutschland keinen Anerkennungstitel für seine Schadenersatzforderungen erreichen wird.
Dennoch hat Solarworld nun an verschiedenen Landgerichten Schutzschriften hinterlegt, wie das Photovoltaik-Unternehmen auf Anfrage von pv magazine bestätigte. Dies sei eine Vorsichtsmaßnahme, um eine schnelle Vollstreckung des Urteils in Deutschland zu verhindern. Eine einstweilige Verfügung könne so nicht ohne Anhörung erlassen werden. In den USA besitzt die beklagte US-Tochtergesellschaft keine Assets. (Sandra Enkhardt)
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