Bundesnetzagentur veröffentlicht Leitfaden zu Eigenverbrauch

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Die Bundesnetzagentur hat nun die finale Version ihres Leitfadens zu Eigenverbrauch veröffentlicht. Er gebe „das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zu den gesetzlichen Regelungen zur Eigenversorgung wider“, teilte die Bonner Behörde am Montag mit. Auf den 135 Seiten würden Zahlreiche Fragen zu den neuen gesetzlichen Regelungen, die mit der EEG-Novelle 2014 verbunden sind, geklärt. Auch gebe die Bundesnetzagentur Einschätzungen zu Praxisfragen.

Mit der Reform des EEG 2014 war die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage auf den gesamten Stromverbrauch eingeführt worden. Zugleich gab es aber zahlreiche „Sondertatbestände“, wie es die Bundesnetzagentur nennt, so dass etwa für den Eigenverbrauch bei Photovoltaik-Anlagen ab 10 Kilowatt Leistung die Zahlung einer anteiligen EEG-Umlage eingeführt wurde.

Aufgrund einer Vielzahl von Praxisfragen zu den EEG-Umlage-Regelungen hatte die Bundesnetzagentur im Oktober 2015 einen Entwurf für den Leitfaden veröffentlicht, wie es weiter hieß. Insgesamt mehr als 60 Stellungnahmen mit Hinweisen für die Überarbeitung seien daraufhin eingegangen. Die endgültige Fassung enthalte daher zahlreiche Konkretisierungen und greife weitere Fragen aus der Praxis auf.Der Leitfaden kann kostenlos bei der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.
In der Solarbranche zeigten sich Experten wenig erfreut über den Zeitpunkt und die Art der Veröffentlichung. Angesichts der vielen dargestellten Einzelfälle seien mit der Bundesnetzagentur wohl die "Gäule der Bürokratie durchgegangen", so ein Vertreter, der nicht namentlich genannt werden wollte, zu pv magazine. Am Freitag hatten Bundestag und Bundesrat die EEG-Novelle verabschiedet. Darin ist auch noch eine Verordnung zur möglichen Besserstellung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen enthalten. Die Bundesregierung habe zugesagt, die "zeitnah" vorzulegen. Mit dieser neuen Verordnung, in der es auch um eine Entlastung bei der EEG-Umlagezahlung gehe, werde die im Leitfaden beschriebenen Regeln so stark verändern, dass dieser neu verfasst werden müsse, so der Brancheninsider weiter. Daher wäre es aus seiner Sicht sinnvoller gewesen, die Verordnung zum Mieterstrom abzuwarten, ehe die Bundesnetzagentur den endgültigen Leitfaden vorlegt. (Sandra Enkhardt)

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