EEG-Reform: Nachbesserungen für Photovoltaik-Mieterstrommodelle und Bürgerenergie

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Die Änderungswünsche des Bundesrats hatte die Bundesregierung zu Beginn der Woche weitgehend abgeschmettert. Nun hat die SPD aber anscheinend doch noch einige Änderungen in der EEG-Novelle erreichen können. „Gegenüber der Kabinettsentscheidung konnten dank einer starken Verhandlungsführung von Seiten der SPD-Fraktion förderliche Veränderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetzesentwurf 2016 herbeigeführt werden“, verkündete die SPD-Abgeordnete Nina Scheer, die auch Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages ist. Die Änderungen seien bei einer gemeinsamen Sitzung der CDU/CSU- und SPD-Fraktion in der Nacht auf Dienstag erreicht worden.

So werde es für Photovoltaik-Mieterstrommodelle über eine Verordnungsermächtigung Verbesserungen geben. Sie sollen mit Eigenversorgungsmodellen gleichgestellt werden, wie es in dem aktualisierten EEG-Entwurf, der pv magazine vorliegt, heißt. Dies bedeutet, dass bei der Bereitstellung von Solarstrom an Mieter auch nur die verringerte EEG-Umlagezahlung anfällt. Eine Verordnung dazu wolle die Bundesregierung „zeitnah vorlegen“, heißt es in dem Entwurf.

Zudem habe die SPD Verbesserungen für kleine Akteure bei den Ausschreibungen erzielen können. Auf Drängen der Fraktion seien für Bürgerenergie-Projekte ergänzende Teilhabemöglichkeiten für Kommunen geschaffen und eine Öffnung für weitergehende länderseitige Regelungen einer Beteiligung der Akteure vor Ort durchgesetzt worden. Bürgerenergieprojekte sollen dabei in Orientierung am höchsten Gebot einen Zuschlag erhalten können. Dies hatte auch der Bundesrat bereits gefordert.

Die SPD-Abgeordnete habe zudem einiges für eine stärkere Sektorenkopplung erreichen können. „So habe ich darauf gedrungen, Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungsformen, etwa Speicher, zu verwenden", erklärte Nina Scheer. Zudem zeigt sie sich nicht vollends überzeugt, von der Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen, da die Erfahrungen aus den Pilotverfahren auch noch unzureichend seien. „Gleichwohl erachte ich den mit dem EEG 2016 eingeschlagenen Weg einer Umstellung des Einspeisevergütungssystems auf Ausschreibungen vor dem Hintergrund unserer Energiewende- und Klimaschutzziele für nicht zielführend und habe dies bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen eingewandt“, so Scheer weiter. Es bestehe die Gefahr, dass die Ausbaumengen bei Photovoltaik, Windkraft und Biomasse mit Ausschreibungen massiv zurückgingen.

„Ein weiteres Risiko von Ausschreibungen liegt in solchen Ausbaumengen, die nach Zuschlagserteilung nicht ausgebaut werden. Leider ist es für das EEG 2016 aufgrund des Widerstands des Koalitionspartners nicht gelungen, solche Mengen wieder in die Gebotsverfahren zurückzugeben“, sagte die SPD-Abgeordnete. Immerhin habe sie aber erreichen können, dass die Erstellung von Erfahrungsberichten nun alle zwei, statt alle vier Jahre erfolgen werde.

Im Entwurf ist weiterhin vorgesehen, dass Photovoltaik-Anlagen ab 750 Kilowatt Leistung künftig ausgeschrieben werden sollen. Dabei sollen künftig zum 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober jeweils 200 Megawatt Leistung ausgeschrieben werden. Beim Gebotstermin 1. Juni 2017 sei dabei geplant, die Summe der installierten Photovoltaik-Leistungen aus den grenzüberschreitenden Ausschreibungen aus diesem Jahr anzurechnen, heißt es in dem Entwurf. Ab 2018 sollen zudem Volumen, für die im Vorjahr keine Zuschläge erteilt werden konnten oder keine Zweitsicherheit hinterlegt worden sei, angerechnet werden.

Für die Jahre 2018 bis 2020 sind im Entwurf nun auch gemeinsame Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit jeweils 400 Megawatt Volumen vorgesehen. Beim Degressionsmechanismus für die Solarförderung hält die Regierung an den geplanten Änderungen fest, mit der sie künftig schneller auf die reale Marktentwicklung regieren kann. So sind künftig auch einmalige Erhöhungen zu Quartalsbeginn geplant, wenn der Zubau das Ziel von jährlich 2500 Megawatt neu installierter Leistung um mehr als 800 Megawatt unterschreitet. Allerdings bleibt auch der 52-Gigawatt-Decker für die Photovoltaik im EEG enthalten.
Bündnis 90/Die Grünen kritisierten das Eiltempo, dass die Bundesregierung bei der Verabschiedung der EEG-Novelle anschlägt. „Die Große Koalition legt dem Wirtschaftsausschuss gerade mal 20 Minuten vor Beginn der Sitzung ihre Änderungsvorschläge zum EEG auf 400 Seiten vor“, erklärte die energiepolitische Sprecherin Julia Verlinden. „Lesen vor der Abstimmung ist damit ausgeschlossen. Wir Grüne haben gefordert, die abschließende Beratung zumindest um einige Stunden zu verschieben. Doch die Koalition weigert sich. Das ist eine grobe Missachtung des Parlaments“, so Verlinden weiter. Die Große Koalition setze alles daran, die EEG-Novelle noch vor der Sommerpause durchzudrücken.

Am Freitag soll zunächst der Bundestag über die EEG-Novelle abstimmen und direkt anschließend der Bundesrat. Es sind die letzten Sitzungen vor der parlamentarischen Sommerpause. Die EEG-Novelle soll mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. (Sandra Enkhardt)

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