Kabinett verabschiedet EEG-Entwurf

Teilen

Das Bundeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf für die EEG-Reform verabschiedet. Damit hat es den Weg frei gemacht, dass die Förderung erneuerbarer Energien künftig weitestgehend auf Ausschreibungen umgestellt wird. "Mit dem heutigen Kabinettbeschluss ist der Weg frei für einen Paradigmenwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien. Jetzt kann es in die nächste Phase der Energiewende gehen“, erklärte der zuständige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nach der Entscheidung.

Bei den Photovoltaik-Pilotausschreibungen wird das Prozedere derzeit schon erprobt. Im EEG-Entwurf sind nun einige Abweichungen zum bisherigen Verfahren festgelegt worden. So sollen künftig alle Photovoltaik-Dach- und Freiflächenanlagen ab 750 Kilowatt ausgeschrieben werden. Zunächst war eine Bagatellgrenze von einem Megawatt geplant, doch diese wurde von der konventionellen Energiewirtschaft – also etwa dem BDEW – sowie dem Wirtschaftsflügel der Union massiv attackiert, die eine radikale Absenkung forderten. Gleichzeitig ist im EEG-Entwurf die Ausschreibungsmenge für die Photovoltaik nochmals etwas erhöht worden – auf nun 600 Megawatt jährlich.

Stärker als die Photovoltaik wird die Windkraft von der Gesetzesnovelle betroffen sein. Hier fürchten Experten einen deutlichen Markteinbruch. Im EEG-Gesetzentwurf ist nun vorgesehen, in den kommenden Jahren jährlich 2800 Megawatt für Windkraftanlagen an Land auszuschreiben. Ab 2020 soll die Menge dann auf 2900 Megawatt ansteigen. Zudem ist eine Einmal-Degression von fünf Prozent zum 1. Juni 2017 geplant. Bei der Windkraft auf See will die Bundesregierung an ihrem Ziel festhalten und bis 2030 eine installierte Leistung von 15 Gigawatt erreichen. Auch für die Biomasse sind Ausschreibungen geplant mit einem jährlichen Volumen von 150 Megawatt bis 2019 und 200 Megawatt in den Jahren danach.

Gabriel bekräftigte das Ziel, den Anteil Erneuerbarer bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent steigern zu wollen. Allerdings sind es derzeit schon etwa 33 Prozent, so dass Kritiker in der Novelle quasi einen Ausbaustopp für Photovoltaik, Windkraft und Biomasse sehen. Der Wirtschaftsminister sieht dies natürlich anders: „Das EEG 2016 ist das zentrale Instrument, um diese Ziele mit einer effektiven jährlichen Mengensteuerung zu erreichen und die Erneuerbaren stärker an den Markt heranzuführen. Mehr Wettbewerb, ein kontinuierlicher Ausbau mit effektiver Steuerung, Begrenzung der Kosten, Akteursvielfalt und Verzahnung mit dem Netzausbau – das sind die Koordinaten für die nächste Phase der Energiewende.“

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht in dem nun verabschiedeten Gesetzentwurf wenig Positives. Die Photovoltaik dürfe nicht länger künstlich durch Steuern und Abgaben verteuert werden. „Wer Klimaschützer bestraft und Klimasünder laufen lässt, vertritt nicht die Interessen unserer Bürger und schadet unserem Land“, so BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Der Verband fordert die Belastung von Eigenverbrauch mit der anteiligen EEG-Umlage sowie die finanzielle Belastung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen aus dem EEG zu streichen.
Zudem müssten die Pläne des Bundesfinanzministeriums vom Tisch, das die Erhebung der Stromsteuer auf gewerblichen Photovoltaik-Eigenverbrauch einführen will. „Ausgerechnet jetzt, wo Solarstrom preiswert geworden ist und eine verbrauchernahe Energiewende mit weniger Netzausbau ermöglichen würde, darf Solarstrom nicht durch Strafsteuern künstlich verteuert werden“, so Körnig weiter. Der BSW-Solar sieht in der Novelle keine Impulse, die die Photovoltaik-Nachfrage in Deutschland wieder ankurbeln könnte. Somit wird Deutschland weiterhin klar unter dem politisch definierten Ziel von 2500 Megawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung jährlich bleiben.
Nach der Verabschiedung des Entwurfs durch das Kabinett wird sich nun der Bundestag mit der Reform befassen. Auch der Bundesrat berät in den kommenden Wochen über die geplant EEG-Reform. Das Gesetz ist allerdings nicht zustimmungspflichtig, also der Bundestag kann eine mögliche Ablehnung durch die Länderkammer noch überstimmen. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Bayern will 0,3 Cent/kWh Abgabe für große Solarparks verbindlich machen
19 Dezember 2024 Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen...