Bundesfinanzministerium plant Stromsteuer auf Photovoltaik-Eigenverbrauch

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Die Bundesregierung arbeitet derzeit nicht nur am EEG, Digitalisierungs- oder Strommarktgesetz – nein, sie plant auch eine Änderung des Energiesteuer- und Stromgesetzes. Auch das könnte massive Auswirkungen für die Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen haben, wie derReferentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) offenbart. Demnach soll die Steuerbefreiung bei Eigen- und Direktverbrauch weitgehend gestrichen werden. „Strom ist bis zu 20 Megawattstunden pro Kalenderjahr und Anlagenbetreiber von der Steuer befreit“, heißt es in dem Entwurf bezogen auf Eigen- oder Direktverbrauch aus Erneuerbaren-Anlagen. Beim Überschreiten der Grenze falle künftig die Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde auf die komplette Strommenge an. Beim Begriff der „räumlichen Nähe“ solle sich dabei an den Vorgaben des EEG orientiert werden.

Diese Neuregelung begründet die Bundesregierung – wie so viele andere Gesetze im Energiebereich – mit der Anpassung an die Vorgaben der EU-Kommission. Besonders betroffen von dieser Regelung wären voraussichtlich Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die zunehmend auf Eigen- und Direktverbrauch von Solarstrom als Geschäftsmodell sehen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat daher auch genau die „europarechtliche Begründung des BMF“ prüfen lassen. Die „erheblichen Einschnitte“ seien „nicht mit einer zentralen Leitidee des europäischen Energiesteuerrechts vereinbar“, so die Einschätzung der Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz. So seien nationale Steuerbefreiungen für Erneuerbaren-Strom zulässig und mit Europarecht vereinbar.

„Die Stromsteuer wurde eingeführt, um die Energiewende zu beschleunigen, nicht sie zu bremsen. Eine Ökosteuer auf Solarstrom zu erheben wäre ein Schildbürgerstreich und würde den Zweck des Gesetzes auf den Kopf stellen“, erklärt BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Die Anwälte weisen in ihrem Kurzgutachten genau auf diesen zentralen Punkt hin. Der Entwurf aus dem Finanzministerium widerspreche mit seinen Regelungen bezüglich erneuerbaren Energien dem Grundverständnis der 1999 erfolgten ökologischen Steuerreform. „Die ausdrückliche intendierte ökologische Lenkungswirkung der Stromsteuer entspricht dem europarechtlichen Leitbild. Dieses droht aber durch die Neuregelungen in §§ 8d und 8e E-StromStG gerade stark ausgehöhlt, bzw. sogar regelrecht pervertiert zu werden“, heißt es in der anwaltlichen Einschätzung im Auftrag des BSW-Solar.

Nach Erkenntnissen des Verbands wären mehr als 100.000 Photovoltaik-Anlagen von mittelständischen Betrieben, Landwirten und Genossenschaften von der Gesetzesreform betroffen. Ausgenommen von der Zahlung der Stromsteuer wären wohl nur kleine Photovoltaik-Dachanlagen auf Eigenheimen.

Die Kanzlei von Bredow Valentin Herz teilt auch nicht den Hinweis auf eine Verhinderung von „Überförderung“ oder „Doppelförderung“ für die erneuerbaren Energien in dem Gesetzentwurf. So werde nach dem EEG nur Strom finanziell gefördert, der auch ins Netz eingespeist werde. Zudem hat die EU-Kommission das EEG 2014 beihilferechtlich geprüft. Demnach stellt dieses keine unzulässige Beihilfe im europarechtlichen Sinne dar.

Im Gesetz sei zudem eine Ungleichbehandlung und wechselseitige Benachteiligung der erneuerbaren Energieträger festzustellen, für die es europarechtlich keine Grundlage gebe. „So können sich PV-Anlagen, die das Kleinstsegment überschreiten und daher mehr als 20 Megawattstunden Strom produzieren, künftig grundsätzlich keine Stromsteuerbefreiung mehr geltend machen. Spiegelbildlich werden Biogasanlagen über 1 Megawatt per se von einer Stromsteuerbefreiung ausgeschlossen“, so die Einschätzung der Kanzlei. Zudem scheinen aus anderen Regelungen übernommene Begriffe und Kennzahlen „willkürlich und keinesfalls europarechtlich zwingend“.

Der BSW-Solar fordert von der Bundesregierung gerade vor den Ergebnissen des Pariser Klimagipfels, die Hindernisse für Ökostrom abzubauen und nicht neue aufzubauen. „Die Solarwirtschaft erwartet, dass der absurde Vorschlag dieser ‚Sonnensteuer‘ schnell wieder kassiert wird, auch um eine Verunsicherung im Markt zu verhindern“, erklärt Körnig. Wirtschaft- und Umweltministerium müssten den Referentenentwurf aus dem Finanzministerium stoppen, auch im Interesse der betroffenen Anlagen für Kraft-Wärme-Kopplung. (Sandra Enkhardt)

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