Am Freitag hat die EU-Kommission ihre Entscheidung im Anti-Circumvention-Verfahren veröffentlicht und rückwirkend Zölle gegen chinesische Photovoltaik-Importe beschlossen. Bereits kurz vor Weihnachten hatte Brüssel Zwischenbericht vorgelegt, wonach die chinesischen Unternehmen ihre Waren teilweise über Taiwan und Malaysia in die EU importiert haben, um so die geltenden Mindestimportpreise zu umgehen. Daher werde nun ein Ausgleichszoll von 11,5 Prozent des Nettopreises erhoben, wenn Waren auf diesem Weg in die EU eingeführt werden, heißt es in dem Dokument, dass am Freitag im „Official Journal“ veröffentlicht wurde. Zudem findet der Anti-Dumpingzoll von 53,4 Prozent für diese Fälle Anwendung. Beide Importzölle gelten nun rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung im Mai 2015 für Waren, die nachweislich chinesischen Ursprungs sind, aber über Malaysia oder Taiwan in EU-Staaten unter Mindestimportpreis eingeführt worden, erhoben werden. "Zollämter der Mitgliedstaaten können die Zölle nun rückwirkend für die gesamte Periode bis Ende Mai 2015 einheben", erklärte ein Sprecher der EU auf Nachfrage von pv magazine.
„Es wurden außer dem Zoll keine Faktoren festgestellt, die als Ausgleich für die Kosten des Versands oder der Einfuhr und Wiederausfuhr von Fotovoltaikzellen oder -modulen aus kristallinem Silicium, insbesondere bezüglich Transport und Umladung, aus der VR China über Malaysia und Taiwan angesehen werden konnten“, heißt es in der EU-Entscheidung. Der Anstieg der Einfuhren aus Malaysia und Taiwan sei dabei „mengenmäßig als erheblich befunden“ worden.
„Die EU-Kommission hat klare Regeln gegen Dumping aufgestellt und mit seiner heutigen Entscheidung auf die Verstöße der chinesischen Hersteller reagiert“, sagt Milan Nitzschke, Präsident der Vereinigung EU Prosun, die das Anti-Circumvention-Verfahren im April 2015 in Brüssel in die Wege geleitet hatte. Brüssel habe bei seinen Ermittlungen zahllose Umgehungen gefunden und damit unsere Erkenntnisse, dass chinesische Hersteller im großen Stil das geltende Undertaking umgehen, bestätigt. „Die Ausweitung der Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle ist daher nur folgerichtig und begrüßenswert, um diesem Handeln endlich einen Riegel vorzuschieben“, sagte Nitzschke.
Photovoltaik-Hersteller, die ursprünglich in Taiwan und Malaysia produzieren, sind von der EU-Kommission von dieser Regelung ausgenommen worden. Brüssel hat eine Liste mit den Unternehmen veröffentlicht, für deren Waren keine Importzölle gezahlt werden müssen. Deren Anträge auf Ausnahme waren zuvor geprüft worden, wobei nicht für alle Hersteller die Befreiung genehmigt wurde. Es sind 5 Hersteller, die in Malaysia produzieren, und 21 aus Taiwan.
In Höhe der Umgehungszölle richtet sich nach den 2013 ermittelten Werten. Damals hatten sich EU-Kommission und die chinesische Regierung auf das sogenannte Undertaking mit Mindestpreisen und Einfuhrvolumen verständigt, das von allen großen chinesischen Photovoltaik-Hersteller akzeptiert wurde. Es trat anstelle der Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle in Kraft und galt zunächst für zwei Jahre. Im Dezember 2015 eröffnete die EU-Kommission nun eine Auslaufprüfung für das Undertaking, das für die Zeit der Untersuchung weiterläuft. Dieses sei auch eröffnet worden, da die chinesischen Photovoltaik-Hersteller nicht hätten nachweisen können, dass die damals festgestellte Subventionierung durch Regierungsstellen nicht mehr existiere, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Dokument. (Sandra Enkhardt)
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