Mit einem „Appell zum Abbau bestehender Hemmnisse für Energiespeicher“ haben sich BDEW, BEE, bne, BVES, VDMA und VKU an die Mitglieder der Bundestagsausschüsse für Wirtschaft und Energie sowie Umwelt gewandt. Sie fordern im Zuge des Strommarktgesetzes, das die Bundesregierung kürzlich in den Bundestag eingebracht hat, einheitliche Gesetzesrahmen für Energiespeicher zu schaffen. „Die unterzeichnenden Verbände beobachten mit großer Sorge, dass sich die energiewirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Energiespeichern, entgegen der steigenden Bedeutung solcher Technologien für ein stabiles, sicheres und kostengünstiges Energiesystem sowie für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende insgesamt, in den vergangenen Jahren verschlechtert haben“, heißt es in dem gemeinsamen Brief an die Bundestagsabgeordneten. Dies gelte für Batteriespeicher, Pumpspeicherkraftwerke und Power-to-Gas-Anlagen. Insbesondere die Einstufung von Energiespeichern als „Letztverbraucher“ belaste Betreiber mit Entgelten und Abgaben, die den wirtschaftlichen Betrieb gefährdeten, heißt es bei den Verbänden weiter.
Es wird betont, dass im Zuge der Energiewende Speicher entscheidend für den Erfolg seien, da sie schwankende Einspeisungen von Photovoltaik- und Windkraftanlagen schnell ausgleichen könnten. Derzeit seien aber gerade systemrelevante Pumpspeicherwerke von Stilllegung bedroht oder Neubauprojekte würden abgesagt. Andere Speichertechnologien wie Batterien oder Power-to-Gas-Anlagen kämen nur sehr langsam in den Markt, weil ihre Wirtschaftlichkeit durch die Abgaben belastet werde. So müssten zweimal Netzentgelte für das Be- und Entladen der Batteriespeicher gezahlt werden. Die Verbände weisen darauf hin, dass sich auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Strommarktgesetz gegen diese Doppelbelastung ausgesprochen habe, die es ansonsten auch für keine andere Technologie gebe.
Die Verbände sehen zudem die Gefahr, dass Deutschland international benachteiligt wird, wenn Speicher weiterhin als Letztverbraucher eingestuft würden. In anderen europäischen Ländern gebe es keine oder erheblich geringere Netzentgelte für Energiespeicher. „Gleiche Wettbewerbsbedingungen sind jedoch die zentrale Voraussetzung für einen gesamteuropäischen Energiebinnenmarkt“, so die Verbände weiter. Daher sollten im Zuge des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens Energiespeicher rechtlich und ordnungspolitisch sinnvoll eingestuft werden. „Der Abbau regulatorischer Hemmnisse, geeignet wettbewerbliche Startbedingungen sowie die Weiterentwicklung des Strommarktdesigns insgesamt sind Grundvoraussetzungen für angemessene wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Energiespeicher“, appellieren die Verbände. Es müsse hinsichtlich der Energiewende ein einheitlicher Rechtsrahmen für Energiespeicher und andere Flexibilitätsoptionen geschaffen werden. (Sandra Enkhardt)
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