pv magazine: Wie oft kommt es vor, dass es einen Anspruch des Bauherrn gibt, weil die Ertrags- oder Wirtschaftlichkeitsprognose nicht gestimmt hat?
Andreas Kleefisch: Sehr häufig. Viele Anlagenverkäufer wissen gar nicht, dass oft das Kaufrecht gilt und dass im Kaufrecht eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und andere werbende Aussagen schnell eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen, die eingehalten werden muss. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn dem Angebot eine Ertrags- oder Wirtschaftlichkeitsberechnung beigelegt wird. Es ist dabei gleichgültig, ob „ohne Gewähr“ dabeisteht. Auch wenn ein Installateur eine bestimmte Marke verkauft und diese auf der Webseite einen Rechner eingebunden hat, haftet er dafür. Der Bauherr kann den Mangel an der Wirtschaftlichkeitsberechnung übrigens bis zu drei Jahre nach Bemerken der Unterschreitung anmelden.
Wie sieht ein Fall mit Mängeln an einer Solaranlage bei Ihnen konkret aus?
Oft kommt das Mandat direkt vom Anlagenbetreiber oder seinem Sachverständigen, weil Mängel bereits aufgetreten sind. Oder aber es gibt ein Sturm- oder Hagelereignis und wird der Versicherung gemeldet. Dann kommt ein Gutachter von der Versicherung, schaut sich die beschädigte Anlage an und stellt fest, dass der Schaden gar nicht durch den Sturm herbeigeführt wurde. Vielleicht wurde zum Beispiel eine nicht zugelassene Unterkonstruktion verwendet oder der Planer hat den Windsog und die Aerodynamik nicht richtig beachtet. Die Versicherung lehnt die Einstandspflicht ab. Dann ruft mich der Anlagenbetreiber an. Ich soll in so einem Fall entweder gegen den Lieferanten oder gegen den Planer Ansprüche durchsetzen und schaue mir dann natürlich der Vollständigkeit halber auch die Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsprognosen an.
Was ist an den Wirtschaftlichkeitsberechnungen oft falsch?
Ich rede vor allem über die Boomzeit 2008 bis 2011, als wirklich auf jedes Dach irgendwie möglichst schnell noch irgendeine Anlage draufgebaut wurde. Da wurden sehr häufig wirklich bewusst falsche oder zumindest geschönte Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen gemacht und den finanzierenden Banken vorgelegt. Da wurden Verschattungen nicht beachtet, da wurde die Verstringung falsch installiert oder falsche Komponenten zusammengeschaltet oder da sprangen in Anlagen, weil sie teilverschattet waren, ganze Strings zu spät an. Das führt zu erheblichen Einbußen. Ich habe eine Statistik gemacht, nach der bei 70 bis 80 Prozent der Anlagen, die ich zwischen 2008 und 2013 hier auf dem Tisch hatte, Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsprognosen teilweise 30 bis 40 Prozent zu positiv waren. Wir vergleichen dann die „richtige“ Wirtschaftlichkeitsprognose mit der vorgelegten. Der Schaden ist die jährliche Differenz multipliziert mit 20 Jahren Laufzeit. Bei großen Freilandanlagen können das hohe sechsstellige Beträge sein, teilweise sogar siebenstellige.
Das Interview führte Michael Fuhs.Das vollständige Interview mit Rechtsanwalt Andreas Kleefisch können Sie in der November-Ausgabe des pv magazine Deutschland nachlesen. Darin äußert er sich auch zu den häufigsten Mängeln bei Photovoltaik-Anlagen und wer am Ende für den Schaden gerade stehen muss. In einem weiteren Interview (siehe Video) am Rande des 16. Forum Solarpraxis in Berlin äußerte sich Kleefisch darüber, dass die Qualität bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen in den vergangenen Jahren besser geworden ist. Die Ursache für Mängel sieht er primär bei den Installateuren, weniger bei den Herstellern. Kleefisch weist darauf hin, dass gewisse Dinge bereits beim Kauf einer Photovoltaik-Anlage vertraglich genau festgelegt werden sollten.
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