In einem neuen Fall aus unserer Schwarze-Schafe-Reihe schildert ein Photovoltaik-Großhändler Probleme mit der Lieferung eines Modulherstellers. Im Sommer 2014 hatte ein Installationsunternehmen 680 Module mit einer Leistung von jeweils 250 Watt für eine Photovoltaik-Anlage mit insgesamt 170 Kilowatt bei besagtem Händler bestellt. Dieser beauftragte dann den Hersteller mit der Lieferung der Module an den Installateur. Zunächst kommen beim Installateur aber nur Module an, die laut Typenschild einer Leistung von 240 Watt entsprechen.
Der Händler beanstandet die Lieferung der Module mit geringerer Leistung beim Hersteller. Der Hersteller schickt daraufhin Ersatzmodule. Ab hier wird es kurios. Der Installateur erklärte gegenüber dem Händler: 1. Die Typenschilder der Ersatzmodule, die nun 250 Watt ausweisen, kleben nicht richtig auf den Modulen. 2. Die Bezeichnung des Modultyps ist auf den Modulen auch eingraviert. Diese entspricht nicht dem aufgeklebten Typenschild. 3. Auf den Modulen zeigen sich Kleberückstände von alten Typenschildern. 4. In den nicht mehr originalverpackten Kartons liegen alte zerknüllte Labels, die nur 240 Watt und einen völlig anderen Modultyp ausweisen, als in der Bestellung angegeben.
Das ist der siebte Teil unserer Serie „Her mit den schwarzen Schafen“, in der wir dazu aufrufen, uns Erfahrungen mit Modulherstellern zu schildern. Wir behandeln die Einreichungen vertraulich und wollen dazu beitragen, konstruktive Lösungen zu finden. Ausführlich werden die Fälle auf unserem Roundtable am 26.11. diskutiert. Sie können sogar ein iPhone gewinnen. Mehr Informationen und die anderen Folgen der Serie zu Steckerproblemen und Hotspots finden Sie hier.
Der Installateur hegt daraufhin den Verdacht, dass die Module mit einem falschen Typenschild umgelabelt wurden, und schaltet einen Anwalt ein. Dieser weist den Händler unter anderem darauf hin, dass schon bei der ersten Modullieferung eine interne Anweisung des beauftragten Logistikunternehmens beigelegt war, dass alte Aufkleber und technische Daten auf den Modulen entfernt und durch neue Labels mit 250 Watt ersetzt werden sollten. Ein Foto dieser Anweisung liegt pv magazine vor. Bei der ersten Lieferung war dieses „Umlabeln“ offenbar noch nicht geschehen, Händler und Installateur vermuten aber, dass diese Anweisung nun bei der zweiten Lieferung umgesetzt wurde.
Auf eine erneute Anfrage beim Hersteller reagiert dieser dem Händler zufolge mit wenig Verständnis. Es sei gängige Praxis, dass Ware im Lager manchmal umgepackt und Typenschilder ausgetauscht werden, zum Beispiel wenn die Verpackung oder die Aufkleber beim Transport der Module von China nach Europa beschädigt werden. Eine erneute Lieferung von Ersatzmodulen stellt der Hersteller bislang nicht in Aussicht.
Lösungen für Installateur und Händler
Zwischen Installateur und Händler wurde mittlerweile eine Lösung gefunden. „Der Installateur ist ein sehr guter Kunde von uns“, heißt es beim Händler. „Wegen diesem Fall haben wir uns nun nicht zerstritten.“ Die Lösung sah hier so aus, dass der Installateur eingewilligt hat, die gelieferten Module zu verwenden, dafür aber nicht den ursprünglich ausgehandelten Preis zu zahlen. Der geringere Preis sollte auch dem verzögerten Baubeginn, der Wiederholten Stornierung von Verkäufen und dem Reputationsverlust gegenüber Kunden und Auftraggebern Rechnung tragen. Der Händler war mit dieser Lösung einverstanden und hat dem Installateur einen entsprechenden Teil des Einkaufpreises erstattet. „Seitdem ist der Fall für unseren Kunden erledigt“, sagt der Händler.
Zwischen Händler und Hersteller ist der Fall noch nicht ausgestanden. Der Händler fordert vom Hersteller eine Ausgleichszahlung, die sowohl die entstandenen Anwaltskosten als auch die Mehrkosten, die ihm durch sein Entgegenkommen beim Installateur entstanden sind, abdeckt. Geklagt hat der Händler noch nicht. „Im Moment ruht der Fall, weil wir mit dem Hersteller einfach nicht weiter kommen“, heißt es beim Händler. Es sei keine Einsicht zu erkennen.
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