Bundesrat verabschiedet Entschließung für bessere Vermarktung von Ökostrom

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Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am Freitag eine Entschließung zu besseren Vermarktungsmöglichkeiten von grünem Strom verabschiedet. Darin werde die Bundesregierung aufgefordert, „zeitnah eine europarechtskonforme Verordnung vorzulegen“, teilte die Länderkammer mit.

Mit der EEG-Novelle in August 2014 hatte die Bundesregierung das Grünstromprivileg rückwirkend gestrichen. Allerdings enthält das Gesetz auch eine Verordnungsermächtigung, um nachträglich neue Regelungen zur Vermarktung von Ökostrom aufzunehmen. Nun merkt der Bundesrat an, dass es seit der ersatzlosen Streichung des Grünstromprivilegs „keine wirtschaftlich auskömmliche Möglichkeit“ gebe, um Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei könne gerade mit der regionalen Nutzung des Stroms der dezentralen Photovoltaik- und Windkraftanlagen Kosten für den Netzausbau eingespart werden. „Regionale und lokale Vermarktungsmodelle förderten zudem die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell könne also wichtige Impulse setzen“, so die Auffassung der Länderkammer. (Sandra Enkhardt)

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