VzfK fordert Schadenersatz für „überteuerten“ MVV Energie-Einstieg bei Juwi

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Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger (VzfK) will die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der MVV Energie AG erreichen. Dabei solle es um die „Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Stadt Mannheim als mittelbar herrschendes Unternehmen sowie gegen verantwortliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der MVV Energie AG als Gesamtschuldner im Zusammenhang mit dem Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der Juwi AG“ gehen. „Aktuelle besorgniserregende Ereignisse bei der MVV Energie AG erfordern eine unverzügliche Befassung der Hauptversammlung, um aus der Nachteilszufügung durch den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der juwi AG entstandene Schäden der Gesellschaft geltend zu machen und hierzu einen besonderen Vertreter zu bestellen. Ein Abwarten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung würde der Dringlichkeit der nachfolgend dargelegten Sachverhalte nicht gerecht werden“, heißt es bei der VzfK zur Begründung.

MVV Energie weist die Vorwürfe als „gegenstands- und haltlos“ zurück. „Selbstverständlich habe das Unternehmen vor seinem ‎Einstieg bei der Juwi AG Ende letzten Jahres eine Unternehmensbewertung als Grundlage der Kapitalerhöhung durchgeführt“, erklärte ein Sprecher von MVV Energie auf Anfrage von pv magazine.

In ihrer Mitteilung legt die VzfK dar, dass es sich um einen „überteuerten Einstieg ohne echte Due Diligence“ gehandelt habe. So habe MVV Energie für die Mehrheitsbeteiligung von 50,1 Prozent über eine Kapitalerhöhung für rund 100 Millionen Euro erworben. Allerdings sei vorab keine „vollumfängliche Due Diligence der Projektpipeline“ erfolgt, sondern nur ein „Independent Business Review von Roland Berger“, der aber nicht alle Projekte umfasst habe. „Roland Berger war auf Druck der Kreditgeber von der Juwi AG engagiert worden und sollte in deren Interesse einen Sanierungsplan entwickeln und einen Investor finden. Die Ausarbeitungen von Roland Berger sind damit naturgemäß keine unabhängige und keine hinreichende Grundlage für eine Investitionsentscheidung“, heißt es bei der VzfK weiter.

Angesichts der zweifelhaften Bewertungsmethode der Projekte sei der Preis zu hoch gewesen, zumal MVV Energie der wohl einzig verbliebene Interessent für einen Einstieg bei Juwi gewesen sein soll. „In einer Verhandlungssituation geht es darum, den besten Preis zu erzielen. Da für die Juwi AG damals eine Insolvenz bei Scheitern der Sanierung und ein substantieller Teilausfall von Kreditgebern drohte, was zu massiven rechtlichen und finanziellen Folgen bzw. Risiken für die bisherigen Alleineigentümer und die Kreditgeber geführt hätte, ist ein so schwaches Verhandlungsergebnis nicht akzeptabel und nachteilig. Auf jeden Fall hätte für den investierten Betrag eine weitaus höhere Beteiligung zu Lasten der Quote der Altaktionäre erzielt werden müssen. So bleibt der Eindruck, daß die juwi-Gründer und die Banken einen Dummen gefunden haben“, schreibt die VzfK.

Die Verbraucherzentrale montiert auch eine „fehlende Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells“, da Juwi vor allem auf Windpark-Projekte im Binnenland gesetzt habe. Neben den EEG-Änderungen, die bereits zum Zeitpunkt des Einstiegs eine nachteilige Entwicklung der Windstromförderung erkennen ließen, wird auch moniert, dass Windprognosen in der Realität oftmals nicht erreicht würden. „Es gibt zahlreiche Berichte, wonach der tatsächliche Windertrag rund 20% unter den von juwi angegebenen Prognosen lag. Dieses Problem und die Auswirkungen auf die Reputation von MVV und die zukünftigen Vermarktungsmöglichkeiten von juwi werden verschärft, weil Bürgerinitiativen zunehmend Winddatenschwindel, also im Zweifelsfalle strafbares Verhalten vermuten“, so der Vorwurf der VzfK. Im Folgenden wird auch noch auf Korruptionsaffären und ähnliches verwiesen, was die Reputation von Juwi und damit nun auch von MVV Energie schädige.

Die VzfK verlangt auf der außerordentlichen Hauptversammlung auch die Wahl eines unabhängigen besonderen Vertreters, der die Ersatzansprüche durchsetzen soll. Der bereits entstandene Schaden für MVV Energie wird mit einer deutlich zweistelligen Millionensumme beziffert, ohne dass dabei die schwer zu beziffernden Reputationsschäden enthalten seien. Für die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zu diesem Thema benötigt die VzfK die Zustimmung von fünf Prozent des Grundkapitals. Für die Aufnahme des Sachverhalts als Tagesordnungspunkt auf der kommenden ordentlichen Hauptversammlung reichten bereits etwa 0,3 Prozent des Grundkapitals, hieß es weiter. (Sandra Enkhardt)

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