Photovoltaik-Projektrechte sehr gefragt

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pv magazine: Die Vergütung von Freiflächenanlagen nach dem EEG läuft Ende August aus. Wirkt sich dies bei Ihnen auf die Nachfrage nach Projektrechten aus?
Dirk Petschick (Foto):Wenn wir genügend Projektrechte auf der Plattform im Angebot hätten, dann wäre die Nachfrage sicherlich sehr groß, da es doch noch eine Menge an freien Baukapazitäten in der Branche gibt und die Investoren nach wie vor prall gefüllte Geldbeutel haben. Die wenigen Projektrechte, die aktuell bei uns angeboten werden, sind schon in fortgeschrittenen Verhandlungen.

Glauben Sie, dass es darüber hinaus noch mehr Rechte für noch umsetzbare Photovoltaik-Projekte gibt?
Dass es noch umsetzbare Projektrechte gibt, davon gehen wir ganz fest aus. Nur scheinen deren Besitzer oft noch nicht realisiert zu haben, dass die Uhr unaufhaltsam tickt. Zwei Monate für Vertragsverhandlungen, Due Diligence, gegebenenfalls Finanzierung, Materialbestellung und Bau, das ist selbst für professionelle Unternehmen schon sehr sportlich. Ich weiß wirklich nicht, auf welches Wunder hier gewartet wird.

Was raten Sie Besitzern von noch unrealisierten Projektrechten?
Entscheiden Sie sich – und das bitte schnell! Was wollen und vor allem können Sie von den eigenen Projekten noch in den kommenden zwei Monaten realisieren? Stellen Sie die verbleibenden Projekte schnell, vollständig dokumentiert und zu marktüblichen Preisvorstellungen zu uns auf die Online-Plattform. Wir kümmern uns dann darum, dass diese noch rechtzeitig einen passenden Käufer finden. Auch wenn in der Photovoltaik-Branche erfahrungsgemäß fast nichts unmöglich ist, so denke ich, dass Ende Juli dann auch die Deadline für bis dahin nicht verkaufte Projektrechte erreicht ist.

Was erwarten Sie für die Zukunft: Werden Projektrechte mehr oder weniger nachgefragt, wenn Freiflächenanlagen nur noch über Ausschreibungen gefördert werden?
In welchem Umfang Projektrechte in der Zukunft in Deutschland gehandelt werden, bleibt abzuwarten. Hier eine Prognose zu wagen ist schwierig. Dass ein Handel wieder in Gang kommt, davon gehen wir aus, denn auch die Zuschläge für eine Förderung einer Freiflächenanlage nach einer Ausschreibungsrunde können in Form von Projektrechten weiterverkauft werden. Allerdings geht das nur noch als Share-Deal und nicht mehr als Asset-Deal. Für eine erfolgreiche Veräußerung der zuschlagsbegünstigten Projektrechte ist daher unbedingt die Gründung einer Projektgesellschaft vor der Ausschreibung notwendig, die an den Ausschreibungsrunden teilnimmt. Im Falle einer Förderungszusage lägen die Rechte zur Förderung in dieser Projektgesellschaft. Diese Gesellschaft kann dann mit den Förderungsrechten als Share-Deal verkauft werden.

Wie hat sich die Nachfrage in Deutschland insgesamt in den vergangenen Monaten entwickelt – zum einen nach Projektrechten, zum anderen auch nach bestehenden Anlagen?
Der Photovoltaik-Zweitmarkt befindet sich weiter dynamisch im Wachstum. Das liegt vor allem an der vermehrten Kommunikation über die Möglichkeiten des Kaufs und Verkaufs von laufenden Solaranlagen. Auch dank unserer fortschreitenden Internationalisierung gewinnen wir immer mehr Verkäufer und Investoren, die aktiv werden. Alles in allem konnten wir in den ersten fünf Monaten diesen Jahres einen Anstieg des Handelsvolumens im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 155 Prozent auf unserer Online-Plattform verzeichnen.

Wird das Interesse am Kauf und Verkauf bestehender Anlagen künftig weiter wachsen?
Je mehr bei den Anlageneigentümern das Bewusstsein besteht, dass ihre Photovoltaik-Anlage ein liquides, also handelsbares Gut ist, desto einfacher wird sich ein gewisser Prozentsatz aus unterschiedlichsten Gründen von diesem Investment trennen. Den Investoren auf der anderen Seite bietet sich die Möglichkeit, in ein grünes Asset zu investieren, welches ein alternativloses, sehr interessantes Risiko-Rendite-Profil hat. Wir gehen davon aus, dass wir aktuell erst den Anfang dessen sehen, was in den kommenden Jahren an Handel möglich ist.

Die Fragen stellte Sandra Enkhardt.

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