Photovoltaik-Ausschreibungsdesign in der Kritik

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Die Bundesregierung will die Förderung für erneuerbare Energien von Einspeisevergütungen und Marktprämien in den kommenden Jahren weitgehend auf Ausschreibungen umstellen. Daher werden in Berlin gerade erstmals verbindliche Regeln für die Ausschreibung von neuen Ökostrom-Anlagen erarbeitet; ein Pilotverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist derzeit in der Abstimmung. Der jetzt bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der pv magazine vorliegt, stößt jedoch auf Kritik.
„Die Bundesregierung hält ihr Versprechen nicht ein, kleineren Projekten mit direkter Bürgerbeteiligung eine faire Chance im Wettbewerb um neue Windkraft- oder Solaranlagen zu geben“, sagt Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender des Bündnisses Bürgerenergie. Entgegen der stets wiederholten Ankündigung von Minister Sigmar Gabriel (SPD), die Bürgerenergie vor der direkten Konkurrenz zu großen Konzernen zu schützen, enthalte der Referentenentwurf gleich mehrere hohe Hürden. Beispielsweise sei für kleinere Akteure weder ein gesondertes Ausschreibungssegment noch eine finanzielle Absicherung im Ausschreibungsprozess vorgesehen.
„Das benachteiligt Bürgerenergie-Projekte klar im Wettbewerbsnachteil gegenüber großen Konzernen – denn diese können Kosten und Risiken von Ausschreibungen auf mehrere Projekte verteilen“, sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy und Experte für Ausschreibungen beim Bündnis Bürgerenergie. Es sei völlig unverständlich, dass die Bundesregierung zum Schutz der Bürgerenergie nicht die Möglichkeiten ausschöpfe, die ihr durch die EU-Vorgaben eröffnet würden. Stattdessen schaffe sie ohne Not große Nachteile für diese Akteure. (Petra Hannen)

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