Weitgehend unbemerkt in der breiten Öffentlichkeit ringen derzeit Interessensvertreter der verschiedenen Branchen, Verbände und des Wirtschaftsministeriums darum, wie Smart Meter und intelligente Steuerelektronik eingeführt werden sollen. Für Photovoltaik-Anlagenbetreiber und Errichter ist das besonders interessant. Denn während zuständige Staatssekretär Rainer Baake bereits sagte, dass esfür Verbraucher keinen flächendeckenden Roll-Out geben wird, ist dieser für Solaranlagenbetreiber offiziell noch nicht vom Tisch.
Eine der maßgeblichen Studien hatte dazu das Wirtschaftsministerium die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young mit einervolkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Analyse beauftragt. Helmut Edelmann, dort dafür verantwortlich, hält in der Studie, die vor einem Jahr veröffentlicht wurde, einen Einbau für Solaranlagen ab einer Leistung von 250 Watt für sinnvoll. Er sagte während einer Podiumsdiskussion auf derSicherheitstagung der DGS in Berlin, dass durch neue Rechnungen, die Grenze vielleicht höher liegen könne, zum Beispiel bei 800 Watt. In seiner Rechnung nimmt er die Smart-Meter-Kosten dabei mit 50 bis 70 Euro pro Jahr und Haushalt an. „Mehr darf es nicht kosten“, erklärt er, sonst sei es nicht mehr wirtschaftlich zu machen.
Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen
Doch was würde das für die Wirtschaftlichkeit kleiner Anlagen bedeuten? Dazu muss man sich den Nettobarwert ansehen. Das sind die Kosten und Gewinne einer Investition zurückgerechnet auf das Jahr der Investition. 70 Euro auf 20 Jahre gerechnet entsprechen ungefähr 1000 Euro (bei einer Verzinsung mit vier Prozent). Die Einnahmen einer Fünf-Kilowatt-Anlage mit 30 Prozent Eigenverbrauchsquote liegen zurückgerechnet auf das Investitionsjahr bei rund 9000 Euro.
Der Einbau des Zählers würde also etwa elf Prozent der Einnahmen verschlingen. Da diese Kosten relativ unabhängig von der Anlagengröße sind (zumindest innerhalb eines bestimmten Bereichs), ist klar, dass unter dem Smart-Meter-Roll-Out vor allem die Wirtschaftlichkeit kleiner Anlagen leiden würde. Bei einer Drei-Kilowatt Anlage mit 40 Prozent Eigenverbrauch würde der Smart Meter schon 17 Prozent der Einnahmen kosten, bei der 800-Watt-Anlage mit 100 Prozent Eigenverbrauch sogar zwei Drittel (wohlgemerkt, nicht des Gewinns, sondern der Einnahmen, mit denen die Anlage bezahlt werden muss). Daher sieht das Energiewirtschaftsgesetz seit 2011 vor, dass nur bei Anlagen ab sieben Kilowatt der Einbau verpflichtend ist. Darum seien die Errichter bisher wiederum, so war am Donnerstag zu hören, nur herum gekommen, weil es noch keine zertifizierte Technologie dafür auf dem Markt gebe.
Will man an dieser Grenze von sieben Kilowatt rütteln und sie nach unten verschieben, gibt es also Grund genug für die Solarbranche, sich damit zu beschäftigen. Es ist zwar noch überhaupt nicht ausgemacht, dass bei einer Einführung der Solaranlagenbetreiber die 70 Euro pro Jahr oder Teile davon tragen muss. Eine andere Möglichkeit wäre, die Kosten umzulegen. Doch man möge sich nur vorstellen, in der Zeitung steht, dass eine Umlage von 70 Euro pro Jahr und pro Anlage auf die Stromverbraucher umgelegt werden – neues Futter für alle, die den Sinn von Photovoltaik-Anlagen in Frage stellen. Da wäre es dann zumindest wichtig zu wissen, ob die kleine Anlage inklusive Smart-Meter von Nutzen für die Allgemeinheit ist.
Das Smart-Meter-Gateway
Das ist der Grund, warum die Solarbranche darüber diskutieren muss, ob der Nutzen auch bei kleinen Anlagen besteht und ob die Notwendigkeit des Smart-Meters wirklich durch die kleine Anlage induziert wird.
Genaugenommen geht es dabei nicht nur um einen Zähler, sondern um das so genannte Smart-Meter-Gateway. Das soll eine sichere Kommunikation zwischen Verbraucher und Anlagenbetreiber und den Playern, für die es sinnvoll ist, herstellen. Darüber lässt sich dann ein Einspeisemanagement durchführen, mit dem Netzbetreiber die Möglichkeit haben, die Leistung von Anlagen dann stufenlos abzuregeln, wenn es das Netz erfordert.
Auch die Abregelung muss übrigens nicht auf Kosten der Betreiber gehen. Richard Huber, Leiter des technischen Anlagenmanagements für Hoch- und Mittelspannung bei Netze Baden-Württemberg, das ist die Netzgesellschaft von EnBW, sagt, dass die Abregelung vergütet werden müsse, weil es sonst zu einer Marktverzerrung komme. Er ist übrigens gleichzeitig Obmann imFNN Lenkungskreis Mittel- und Niederspannnung. Auch bei diesem Thema wird es am Ende für die Solarbranche wichtig sein, ob in der Öffentlichkeit der Eindruck herrscht, dass die kleinen Solaranlagen sinnvoll sind oder nicht.
Nutzen für das Einspeisemanagement
Wieviel Netzausbau lässt durch dieses flexible Einspeisemanagement, das die Smart–Meter-Gateways möglich machen soll, einsparen? Genaue Zahlen wurden nicht genannt. Vor allem steht die Frage im Raum, wie viel es dazu bringt, die kleinen Anlagen einzubeziehen. Für Richard Huber sind diese genauso „Kraftwerke“ genauso wie eine 100 Kilowattpeak-Anlage. Ihm ist außerdem wichtig, dass es nicht nur um monetären Nutzen beim Netzausbau, sondern auch um Netzsicherheit geht.
Mehr in die Tiefe ging keiner der – sagen wir mal – Befürworter. Es kostet deutlich weniger, eine 100 Kilowatt-Anlage steuerbar zu machen als 20 Fünf-Kilowatt-Anlagen, die zusammen genauso viel Leistung ans Netz bringen. Pauschal dürfte der Nutzen der Steuerbarkeit mit der Leistung, die steuerbar ist, korrelieren. Die pauschale Kosten-Nutzen-Analyse müsste für die kleine Anlage also deutlich schlechter ausfallen als für die große – eigentlich eine einfache Detaillierung, die sich in der Ernst & Young-Studie aber nicht nachvollziehen lässt. Nach Aussage von Holger Loew, Leiter Infrastruktur und Technik beim Bundesverband Erneuerbare Energie, machen die Anlagen unter zehn Kilowattpeak übrigens nur etwa zehn Prozent der Leistung aus.
Allein durch den Umstieg von der Kernenergie zu erneuerbaren Energien werden laut Huber 20 Gigawatt Einspeiseleistung in das Höchstspannungsnetz durch 120 Gigawatt Leistung in die Mittel- und Niederspannungsnetze ersetzt. Dafür müssen diese Netze ausgelegt werden (Foto:Westnetz).
Die Studie von Ernst & Young berücksichtigt übrigens nicht, dass die Alternative zur flexiblen Abregelung, die derzeit für kleine Anlagen vorgeschriebene starre Abregelung auf 70 Prozent der Leistung ist. Diese verringert ebenfalls den Bedarf, Netze auszubauen. Helmut Edelmann begründete das damit, dass diese 70-Prozent-Abregelung sowieso oft nicht funktioniere. Dies hätten seine Gespräche mit Netzbetreibern ergeben. Um diese Art der Abregelung richtig umzusetzen, müssten außerdem ebenfalls 350 bis 1000 Euro investiert werden. Diese Kosten seien vergleichbar mit denen für ein Smart-Meter-Gateway, nur dass man weniger dafür bekomme.
Kampf mit Studien
Das Thema Smart Meter wird schnell groß. Es spielen Fragen hinein, wie groß der Netzausbau überhaupt sein muss, welche Rolle die Elektromobilität spielt (derzeit werden Verteilnetze nur für eine mittlere Last von zwei Kilowatt ausgelegt gegenüber 29 Kilowatt Leistungsaufnahme für eine Schnellladesäule), welche Rolle man dem Eigenverbrauch und intelligentem lokalen Energiemanagement und vor allem Batteriespeichern beimisst, die in der Kosten-Nutzen-Analyse von Ernst & Young gar nicht vorkommen. Es gibt inzwischen zig Studien zu verschiedenen Themen, die den Netzausbau betreffen.
Die Crux mit den Studien ist nur, dass sie stets Szenarien mit sehr eng gesetzten Grenzen rechnen. Das reduziert die Komplexität, aber eben auch die Aussagekraft. Gleichzeitig sind die Lobbyinteressen groß, da bei diesen regulierten Bereichen am Ende die Politik über Milliardenumsätze entscheidet. Es geht um Milliardenausgaben für die IT-Technologie, um Unternehmen, die auf Basis der Daten, die gewonnen werden können, durchaus Produkte entwickeln können. Es geht nicht zuletzt auch um die Solarbranche, die eine zusätzliche Belastung des Anlagensegments fürchten muss, das derzeit den Markt trägt. Dieser ist schließlich schon schlecht genug.
Auch in der Ernst & Young-Studie wird ein bestimmtes Netzszenario und ein bestimmter Ausbau der erneuerbaren Energien angenommen. Es ist schwer, alternative Ausbauszenarien oder Technologien einzubeziehen, wie beispielsweise die des Start-upsVenios, die eine Alternative zu vielen Messpunkten im Netz bietet, oder die vonFirstfuel und Bidgeley, die einen Zusatznutzen erlaubt, wenn man Daten aus Smart-Metern für die Erhöhung der Energieeffizienz nutzt. Es wäre jedenfalls vermessen zu behaupten, die Studie würde zeigen, was das günstigste Energiesystem ist. Sie stellt und beantwortet auch nicht die Frage, ob es einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen für kleine Photovoltaik-Anlagen gibt.
Sicherheit gegen Hackerangriffe
Diskutiert wird auch, wie sicher solche smarten Regelsysteme gebaut werden können. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Standards entwickelt, die diese Systeme einhalten müssen. Das ist wichtig, weil bei einem großflächigen Roll-Out das System sehr anfällig für Hackerangriffe wird (Romanautoren habe dazu schon interessante Einfälle). Allerdings ist die Frage, ob es überhaupt möglich ist, Systeme zu konstruieren, die in zehn Jahren noch sicher sind. Eventuell könnte es auch sinnvoll sein, das Stromnetz nicht ganz zentral europaweit durchzuregeln.
Einer der wichtigen Männer in der Diskussion, Alexander Kleemann, Referent im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für Netzregulierung, wich der Frage nach der Wirtschaftlichkeit und dem Sinn für kleine Anlagen übrigens mehr oder weniger gekonnt aus. Ihm gehe es um den gesamtgesellschaftlichen Nutzen. Die Diskussion um die Wirtschaftlichkeit kleiner Photovoltaik-Anlagen – so gab er zu erkennen – hält er für kleinkariert und uninteressant. Stattdessen redet er lieber darüber, dass es ja noch weiteren Nutzen gibt, bei Verbrauchern oder neuen Dienstleistern. Ob und warum dann allerdings immer noch im Raum steht, dass es am Besitz einer kleiner Photovoltaik-Anlage festgemacht werden soll, ob man als Verbraucher ein solches Gerät einbauen soll, ließ er offen.
Hinter den Kulissen scheinen die Akteure aufeinander zuzugehen. Es herrscht relativ große Übereinstimmung, dass es sinnvoller ist, einzelne Netze getrennt zu betrachten, als pauschal gültige Leistungsgrenzen festzusetzen, ab denen Photovoltaik-Anlagen mit Smart Metern beziehungsweise Smart-Meter-Gateways ausgestattet werden müssen. Auch Helmut Edelmann sagt, dass ein Sinn seiner Aussagen auch darin bestehe, Diskussionen anzustoßen und nicht unbedingt, die Grenze bei 250 oder 800 Watt pauschal festzulegen. Das ist ihm jedenfalls gelungen. (Michael Fuhs)
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