Mit der EEG-Novelle hat die Bundesregierung das so genannte solare Grünstromprivileg abgeschafft. Energieversorger konnten bislang für Solarstrom, den sie an ihre Kunden verkaufen, bei der EEG-Umlage einen Rabatt in Höhe von zwei Cent pro Kilowattstunde in Anspruch nehmen. Voraussetzung für diesen Nachlass war, dass Erzeugung und Verbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander geschehen. Damit ist nun Schluss – diese Form der Direktvermarktung von Solarstrom ist zum 1. August ersatzlos gestrichen worden. Dies gilt auch für bereits bestehende Vermarktungsmodelle; einen Bestandsschutz genießen sie nicht.
Das betrifft in erster Linie die so genannten „Mieterstrom“-Tarife, die einige Versorger, Energiegenossenschaften und Immobiliengesellschaften seit einigen Monaten anbieten. Bei diesem Modell werden Mieter mit Strom beliefert, der zu rund zwanzig bis vierzig Prozent aus Solaranlagen stammt, die auf den jeweiligen Dächern installiert sind. Da der Strom aus den Photovoltaikanlagen nicht durch die öffentlichen Netze fließt, werden auf den Solaranteil des Strommix weder Netzentgelt noch Konzessionsabgabe fällig. Auch die Stromsteuer entfällt. Dazu kam bislang der nun abgeschaffte Rabatt bei der EEG-Umlage, den die Versorger an ihre Kunden weitergegeben haben. Mit diesen Nachlässen konnten die Anbieter ihre Tarife sehr günstig gestalten. „Die Bundesregierung lässt die Mieter im Regen stehen“, kritisiert der Lichtblick-Chef Heiko von Tschischwitz den Wegfall des EEG-Umlagerabatts. Der Versorger hat im Frühjahr im Berliner Stadtteil Hellersdorf Deutschlands größtes Mieterstrom-Modell auf die Beine gestellt.
Kehrt das solare Grünstromprivileg durch die Hintertür zurück?
Doch möglicherweise kehrt das Grünstromprivileg schon bald durch die Hintertür zurück. Die SPD hat bei den Verhandlungen über die Novelle durchgesetzt, dass die Bundesregierung per Verordnung ein System für die Direktvermarktung von heimischem Ökostrom einführen kann – unter der Bedingung, dass damit keine zusätzlichen Kosten für die Allgemeinheit entstehen und zudem die EU grünes Licht gibt. „Die Vorschläge hierzu liegen auf dem Tisch. Wir werden prüfen, ob sie europarechtskonform und kostenneutral sind“, erklärt Dirk Becker, stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie der SPD-Bundestagsfraktion. Allerdings dürfte es nicht leicht werden, ein Modell zu finden, das vor den strengen Augen der EU Gnade findet. Denn schließlich ist die bis dato gültige Regelung zum Grünstromprivileg auf Betreiben der EU-Kommission gekippt worden.
Sollte es nicht gelingen, ein neues, wasserdichtes System für die Direktvermarktung von Grünstrom außerhalb des Markprämienmodells zu finden, werden Mieterstrom-Angebote nach Einschätzung von Lichtblick künftig nur noch sehr eingeschränkt möglich sein. Das sieht auch Theodor Scheidegger von Engynious so. Das Unternehmen hat jüngst in Wolfen (Sachsen-Anhalt) ein solches Projekt umgesetzt. „Zwar wird es auch in Zukunft noch Fälle geben, in denen die Versorgung der Bewohner mit Solarstrom vom Dach ihrer Vermieter wirtschaftlich sinnvoll ist. Doch diese Zahl wird sich mit der Novelle deutlich verringern. Das Modell lohnt sich künftig nur noch unter besonderen Bedingungen, etwa bei einer optimalen Ausrichtung des Dachs“, erklärt Scheidegger.
Ob dieser Pessimismus berechtigt ist, bleibt allerdings abzuwarten. Denn da der Rabatt auf die EEG-Umlage nur auf den Solarstrom-Anteil – und nicht etwa auf die gesamte gelieferte Strommenge – gewährt wurde, steigen die Kosten pro Kilowattstunde lediglich um 0,5 bis 1,0 Cent pro Kilowattstunde. Lichtblick hat bereits angekündigt, seinen Mieterstrom-Tarif in Berlin nicht zu erhöhen. Der Versorger übernimmt die Mehrkosten selbst, so dass es beim niedrigen Preis von 24,75 Cent pro Kilowattstunde bleibt. Doch selbst wenn Lichtblick den Betrag auf die Tarife umlegen würde, lägen sie immer noch deutlich unter dem Durchschnitt. Mieterstrom-Modelle dürften wohl auch künftig sowohl für Versorger und Immobilieneigentümer wie für die Bewohner grundsätzlich interessant bleiben – unabhängig davon, ob das Grünstromprivileg eine Neuauflage erfährt oder nicht. (Ralph Diermann)
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