Neue Gebührenordnung für Industrieprivilegien bei EEG-Umlage in Kraft

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Die Erste Verordnung zur Änderung der Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenordnung (BAGebV) ist am Dienstag in Kraft getreten. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Im Zuge der EEG-Novelle war mit der EU-Kommission eine Neuordnung der Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage ausgehandelt worden. Dies machten anschließend auch die Anpassung der Gebührenordnung notwendig, da es einen erhöhten administrativen Auswand bei der Genehmigungsbehörde gebe. Die Anträge für den privilegierten Letztverbrauch werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet. Die neuen Kriterien erforderten eine „detailliertere Prüfung insbesondere der Zuordnung der Unternehmen zu bestimmten strom- und handelsintensiven Branchen sowie deren Bruttowertschöpfung“, heißt es beim Ministerium. Der Verwaltungsaufwand werde daher von bislang rund sieben auf 12,75 Millionen Euro steigen.

2013 war die Finanzierung so umgestellt worden, dass die Bearbeitung der Anträge vollständig über die Gebühren für die Antragsteller finanziert wird. Die Kosten sollen auch weiterhin von den begünstigten Industrieunternehmen und den Schienenbahnen getragen. „ Dabei gilt weiterhin der Grundsatz, dass die Antragsteller den größten Beitrag zur Deckung der Kosten zu leisten haben, die am stärksten von der Begrenzung der EEG-Umlage profitieren. Im Vergleich zur geltenden Gebührenverordnung werden die Sätze jedoch differenzierter ausgestaltet und so dem Umstand Rechnung getragen, dass der Verwaltungsaufwand für die Begünstigung der stromintensiven Industrie stärker angestiegen ist als im Bereich der Schienenbahnen“, teilte das Wirtschaftsministerium zu der Änderung mit.

Angesichts des laufenden Beihilfeverfahrens gegen die Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage durch die EU-Kommission hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) eine einvernehmliche Lösung mit Brüssel gesucht. Die Neuregelungen im EEG sind an die Umwelt- und Energiebeihilferichtlinien der EU-Kommission angepasst. Experten gehen aber davon aus, dass sich das Entlastungsvolumen für die Industrie auch im kommenden Jahr wieder bei etwa fünf Milliarden Euro bewegen wird. (Sandra Enkhardt)

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