Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen werden per Gesetz zu unnötigen Investitionen beim Einspeisemanagement gezwungen und damit grundlos um einen Teil ihrer Einnahmen gebracht. Dies ist das Urteil der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nach einer Umfrage bei 48 Verteilnetzbetreibern. „Für das Einspeisemanagement zahlt ein Verbraucher teilweise Beträge, die die Rentabilität der ganzen Photovoltaik-Anlage auf seinem Eigenheim gefährden – für nichts und wieder nichts“, sagt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. Die im Artikel 6 des EEG vorgeschriebene Pflicht zur Teilnahme am Einspeisemanagement auch für Photovoltaik-Anlagen mit weniger als zehn Kilowatt Leistung verursache hohe Kosten für die technische Ausstattung. Die Netzbetreiber hielten die dadurch ermöglichte Abregelung der Kleinstanlagen aber gar nicht für erforderlich, so die Verbraucherschützer.
Die Umfrage habe weiter gezeigt, dass die Netzbetreiber die Abregelung der kleinen Photovoltaik-Anlagen allenfalls mittel- bis langfristig für erforderlich hielten. Aktuell gebe es keinen Bedarf. Einige Netzbetreiber hätten trotz gesetzlicher Vorgaben noch gar nicht begonnen, die technische Infrastruktur für Abregelbefehle bei sich zu schaffen. Den Betreibern der Photovoltaik-Kleinstanlagen drohe aber bei fehlender Ausrüstung für das Einspeisemanagement der Verlust der Einspeisevergütung – es sei denn, sie würden ihre Einspeisung auf 70 Prozent der Nennleistung drosseln lassen und somit pauschal auf mögliche Einnahmen verzichten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale variieren die Kosten für Einspeisemanagement sehr stark. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen müssten dafür zwischen knapp 15 Euro im Jahr bis hin zu einmalig 640 Euro zahlen. Auch die technischen Vorgaben seien nicht einheitlich. So werde zwar vor allem auf Funkrundsteuerung gesetzt, aber auch Tonfrequenzsteuerung käme zum Einsatz. „Hier entsteht ein Flickenteppich aus mehreren Technologien, die mit der geplanten Smart Meter-Einführung überflüssig werden, weil sie nicht kompatibel sind. Den Verbrauchern droht dann eine erneute unnötige Investition“, sagt Verbraucherschützer Sieverding weiter. Einige Anbieter würden heute schon auf Smart Meter-Technologien setzen, bewegten sich damit aber in einer Grauzone.
Sieverding forderte, die Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung auf jeden Fall wieder aus dem Einspeisemanagement herauszunehmen. Für ganz abwegig hält die Verbraucherzentrale die derzeitigen Diskussionen, die Smart-Meter-Pflicht für Photovoltaik-Anlagen ab 250 Watt einzuführen. Wenn in der Zukunft absehbar sei, dass die Abregelung doch notwendig werde, solle eine einheitliche Technologie eingesetzt werden, die dem dann aktuellen Stand der Technik entspreche, so Sieverding weiter. Bereits vorbeugend flächendeckend Smart Meter vorzuschreiben bedeutet aus seiner Sicht: „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, und schade der Akzeptanz der Energiewende“. (Sandra Enkhardt)
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