Schweiz: Drastische Kürzung der Solarförderung droht ab 2015

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Der Photovoltaik-Markt in der Schweiz hat erst 2013 richtig Fahrt aufgenommen. Der Zubau stieg um 50 Prozent. Nun hat der Schweizer Bundesrat die Revision der Energieverordnung vor der Brust. Darin geregelt ist auch die Solarförderung. Am Montag endete nun die „Vernehmlassung“ für das Gesetz, wie es beim Schweizer Photovoltaik-Verband Swissolar heißt. Die Vorschläge würden „Anlass zu größter Sorge“ geben. Es drohten der Vorlage zufolge eine Kürzung der Photovoltaik-Vergütung um nochmals bis zu 22 Prozent zum Jahresbeginn 2015, berichtet Swisssolar. Dabei sei die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wie sie in der Schweiz heißt, bereits zu Beginn dieses Jahres deutlich gekürzt worden. Auch die Vergütungsdauer war von 25 auf 20 Jahre reduziert worden. Dem Schweizer Photovoltaik-Markt drohe nun ein Einbruch, da die notwendigen Kostensenkungen nicht möglich seien.
In dem Entwurf heißt es nach Swissolar-Angaben weiter, dass nur noch kostengünstige Photovoltaik-Anlagen mit genügend hoher Qualität gefördert werden sollten. Die neuen KEV-Vorgaben sollten dazu dienen, die Kostensenkung im Photovoltaik-Markt zu beschleunigen, so die Argumentation des Schweizer Bundesrats. "Ab 2015 gilt als Referenzanlage eine auf einem Dach guten Zustands angebaute Photovoltaik-Anlage mit asiatischen Modulen, wobei die Anlage keine besondere technische Komplexität aufweist. Diese theoretische Referenzanlage wird auf 1500 Franken/Kilowattpeak geschätzt. Dazu werden die Kostenfaktoren von 150 bis 350 Franken/Kilowattpeak addiert, die auf die oben aufgeführten technischen Komplexitäten zurückgeführt werden", zitiert der Verband aus den Erläuterungen. Es seien im kommenden Jahr zudem weitere leichte Kostensenkungen bei Photovoltaik-Produkten zu erwarten, die mit den KEV-Tarifkürzungen "zumindest teilweise antizipiert werden" sollen.
„Eine solche Dumping-Politik ist höchst problematisch, denn sie fördert den Bau von schlecht funktionierenden Anlagen, die Missachtung von Sicherheitsvorschriften und die Nutzung der beschränkt verfügbaren Dachflächen mit ineffizienten Modulen. Ganz abgesehen davon gibt es keinen gesetzlichen Auftrag zu einer solchen Billigpreispolitik“, heißt es dazu beim Verband.

Swissolar appelliert an die Politik, die Solarförderung maßvoll abzusenken. Je nach Anlagengröße sollte es eine Reduktion der KEV-Tarife zwischen 2,5 und acht Prozent geben. Die Kürzung um acht Prozent bei den Kleinstanlagen käme aber nur in Frage, wenn gleichzeitig Maßnahmen ergriffen würden, um den „exorbitanten Messkosten“ zu begegnen. Außerdem sollte die Absenkung in zwei Schritten erfolgen. Swissolar schlägt Kürzungen im Frühling und Herbst 2015 vor. (Sandra Enkhardt)

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