Die Beratungen der Parteichefs von CDU, CSU und SPD am Montagabend haben offensichtlich den Durchbruch gebracht. Auch der Wirtschafts- und Energieausschuss des Bundestages hat den EEG-Gesetzentwurf noch beraten. Am Dienstag ist schließlich eine EEG-Formulierungshilfe in Umlauf gekommen, die pv magazine vorliegt. Daraus geht hervor, dass sich die Bundesregierung bei der Belastung des Eigenverbrauchs nun darauf verständigt hat, die Bagatellgrenze für Anlagen bis zehn Kilowatt und für höchstens zehn Megawattstunden selbst verbrauchten Strom pro Jahr beizubehalten. Auch Bestandsanlagen sowie Offgrid-Systeme sollen keine EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch zahlen. Für alle anderen wird es allerdings kompliziert.
Der EEG-Gesetzentwurf sieht nun vor, dass es bei Eigenverbrauch aus Erneuerbaren-Energien- und hocheffizienten KWK-Anlagen eine Belastung des Eigenverbrauchs von 40 Prozent geben soll. Bei allen anderen Anlagen solle sich dieser Wert auf 100 Prozent EEG-Umlage erhöhen, heißt es in der Formulierungshilfe. Allerdings sei ein gleitender Einstieg geplant. Zunächst solle die Belastung für alle betroffenen Anlagen bis Ende 2015 noch 30 Prozent betragen. Im Jahr 2016 soll die Belastung bei 35 Prozent liegen. Auch Anlagen, die in dieser Zeit gebaut würden, müssten zunächst diese anteilige Belastung des Eigenverbrauchs in Kauf nehmen. Ab 2017 werde sie dann aber nach den EEG-Vorgaben erhöht. Zugleich schreibt die Bundesregierung für 2017 eine Evaluierung des Mechanismus in den EEG-Entwurf.
Allerdings ganz sicher, ob diese Regelung so kommen wird, ist es wohl nicht. „Diese Neuregelung muss mit dem Beihilferecht vereinbar sein“, heißt es in der Formulierungshilfe. Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hatte zuletzt gefordert, sowohl neue als auch bestehende Anlagen bei der Eigenverbrauchnutzung mit der EEG-Umlage zu belasten. Im Gesetzentwurf weiterhin enthalten ist, dass die energieintensiven Industrien nur 15 Prozent EEG-Umlage auf ihren Eigenverbrauch zahlen sollen. Die Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage will die Bundesregierung auch weitgehend erhalten. Entgegen der ursprünglichen Pläne soll nun auch der EEG-Umlagesatz für den privilegierten Letztverbrauch weiterhin bei 0,05 Cent je Kilowattstunde liegen. Er sollte eigentlich verdoppelt werden.
Anscheinend hat die Bundesregierung aber doch auf die Kritikpunkte aus Brüssel reagiert. In der Formulierungshilfe heißt es nun: „Künftig sollen bei Ausschreibungen 5 Prozent der neu zu installierenden Leistung auch für ausländische Projekte geöffnet werden; dies wird bereits bei den Pilot-Ausschreibungen für die Freiflächenanlagen angestrebt.“ Es wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs erwartet, wonach ausländisch und inländisch erzeugter Ökostrom gleichbehandelt werden muss.
Wie bereits zuvor berichtet, ist nun eine schnelle Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung vorgesehen. „Ab 2016 müssen alle Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt direkt vermarkten. Dies stärkt die Marktintegration der erneuerbaren Energien“, heißt es in dem Papier. Dies war ursprünglich erst ab 2017 geplant. Neu ist auch folgender Passus: „Im Einklang mit den europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien entfällt künftig der Förderanspruch für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen, wenn über einen längeren Zeitraum (über sechs Stunden) negative Börsenpreise zu verzeichnen sind.“ Die Anlagen müssten zudem künftig fernsteuerbar sein.
Im veröffentlichten EEG-Entwurf ist nun weiterhin ein Zielkorridor für den jährlichen Zubau zwischen 2400 und 2600 Megawatt vorgesehen. Der atmende Deckel soll beibehalten werden. Auch das Auslaufen der Solarförderung bei einer installierten Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt ist weiterhin im Gesetz enthalten.
Die Regierungsfraktionen sollen am Dienstag noch zu Sondersitzungen zusammenkommen, um den nun vorgelegten EEG-Gesetzentwurf zu beraten. Für Freitag ist die abschließende Lesung im Bundestag geplant. (Sandra Enkhardt)
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