Wir berichteten bereits mehrfach über die geplanten Neubauten von Atomkraftwerke in Großbritannien und deren geplante, aus unserer Sicht absurd hohe Subventionierung über eine Art Einspeisetarif über 35 Jahre zu horrenden Kosten. Nun hat die Europäische Kommission ein Prüfverfahren eingeleitet, um den (unerlaubten) Beihilfecharakter dieser Planungen und Vereinbarungen zu überprüfen und am Ende des Prozesse gegebenfalls diese Beihilfe zu untersagen. Die Atomkraftwerke könnten dann nicht gebaut werden, denn es ist unmöglich diese Technologie ohne massive Vorteilsgewährung und Subventionen zu bauen.
Die Solarpraxis AG (Herausgeberin der Publikationen der pv magazine group) und eine Reihe weiterer Unternehmen aus der Branche der erneuerbaren Energien sind der am 7. März im Amtsblatt der Europäischen Union (im Folgenden: EU) veröffentlichten Aufforderung zur Stellungnahme nachkommen, um sich zum Beschluss der Europäischen Kommission vom 18.12.2013 bezüglich des Investitionsvertrag (Vorform des „Contract for Difference“) sowie der Kreditgarantie für das neue Kernkraftwerk Hinkley Point C das förmliche Prüfverfahren einzuleiten äußern (Staatliche Beihilfe SA.34947 (2013/C) (ex 2013/N)).
Die Solarpraxis AG unterstützt dabei die Rechtsauffassung der Kommission, dass die von Großbritannien geplante Maßnahme eine Beihilfe nach Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt, und vertritt weiter den Standpunkt, dass diese nicht mit dem Binnenmarkt zu vereinbaren und daher nicht beihilferechtlich zulässig sein kann. Zudem würden wir durch die Gewährung der Beihilfe, und den daraus resultierenden Bau und Betrieb des Kernkraftwerks in Hinkley Point C, als Unternehmen unmittelbar und individuell getroffen und hätten – neben den für unser Unternehmen nachteiligen politischen Signalen die von einer solchen Genehmigung ausgehen würden – mit signifikanten wirtschaftlichen Nachteilen zu rechnen.
Wir halten es für wichtig – auch in für die Solarbranche in Deutschland schwierigen Zeiten – hier die bestehenden Rechte und Möglichkeiten zu nutzen, um derartige Marktverzerrungen zu verhindern. Denn der Katalog der Vorteile für die geplanten Atomkraftwerke ist neben der unfassbar hohen "Einspeisevergütung" lang. So müssten sich die neuen Kraftwerke erneut nicht voll versichern, während das jeder Solarbetreiber tun muss. Alle Solarunternehmen stehen zu 100 Prozent für ihr Handeln gerade. Es gibt keinen Staat, der für die Taten und fehlenden Versicherungsmöglichkeiten einstehen würde. Ohne diese zusätzliche Staatshaftung aller Bürger würde es keine Versicherung geben, die groß genug wäre im Schadensfall die Schäden zu regulieren. Hierin besteht eine große Benachteiligung aller Unternehmen die eine solche Garantie der Allgemeinheit nicht erhalten.
Auch hätten die neuen Atomkraftwerke wieder den Vorteil, ohne ein schlüssiges Entsorgungskonzept für ihren Müll an den Start zu gehen. Jeder Malerbetrieb wird von den Behörden geschlossen, wenn dieser keine Entsorgungsnachweise für Farben bringt. Aber Atomkraftwerke sollten zumindest in Grobßbritannien auch in Zukunft munter weiter Müll produzieren, egal ob es jemals eine sicheres (End-) Lager gibt. So dies überhaupt jemals geht, wäre es auch wohl im Sinne von Energiepreisen unbezahlbar.
Wir hoffen, dass nun auch die nachdrückliche Ablehnung einer solchen Beihilfe durch die Unternehmen mit der echten Alternative (also erneuerbare Energien) den Widerstand gegen Atomenergie weiter stärkt. Denn sie sind nicht nur unmoralische Lügner, sondern sie stehen uns auch im Weg, der für die neuen Techniken ohnehin immer wieder aufs Neue sehr herausfordend ist.
Verbunden mit dieser Aktion, die maßgeblich von der Haleakala Stiftung, Berlin unterstützt wurde, wollen wir Sie ermutigen, gerade in Zeiten bizarrer Ungerechtigkeiten in der aktuellen EEG-Novelle weiter für Ihre Ideen und Unternehmen auch außerhalb des Tagesgeschäfts einzustehen. Denn die Schlachten der Veränderungen haben erst begonnen und sind nicht am Ende. (Karl-Heinz Remmers)
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