BSW-Solar gibt Tipps für nicht mehr vergütungsfähigen Solarstrom

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Zum Jahreswechsel tritt die Regelung in Kraft, dass nur noch 90 Prozent des Solarstroms aus Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 10 bis 1000 Kilowatt vergütet werden. Dies gilt für alle Systeme, die seit April 2012 in Betrieb genommen worden sind, wie im Rahmen der letzten EEG-Novelle beschlossen wurde. Für die restlichen 10 Prozent haben die Betreiber der Anlagen verschiedene Optionen, worauf der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) nun hinweist. Sie könnten den Solarstrom selber verbrauchen oder an Dritte vermarkten. Wenn dies nicht gelinge, könnten sie sich für die 10 Prozent auch den relativ geringen „Marktwert Solar“ auszahlen lassen. „Der nicht mehr vergütungsfähige Solarstrom sollte vorrangig selbst verbraucht oder durch den Anlagenbetreiber an Dritte verkauft werden. Was sich lohnt, hängt von der individuellen Situation ab“, sagte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Als attraktive Nutzungsoption weist der Verband den Eigenverbrauch aus. Die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen könnten damit Geld sparen, da sie weniger Energie vom Versorger beziehen müssten, zumal der Tarif für private Stromkunden mittlerweile etwa doppelt so hoch liege wie für selbsterzeugten Solarstrom. Der Verkauf an Dritte sei aber ebenso möglich wie ein Verkauf des Solarstroms an der Börse oder über Verträge mit Direktvermarktern, erklärt Körnig die weiteren Optionen, die aus Sicht der Verbandes sinnvoll erscheinen. Weniger attraktiv sei hingegen die Option der Volleinspeisung, womit die Anlagenbetreiber dann nur noch den „Marktwert Solar“ für ihre restlichen zehn Prozent erhalten würden. Dieser „Marktwert Solar“ habe im November bei 4,2 Cent je Kilowattstunde gelegen und sei in den vergangenen Monat aufgrund des Merit-Order-Effekts spürbar gesunken. Er sei daher eher ein „Trostpflaster“, heißt es beim Verband.

Für den Fall, dass Betreiber das Marktintegrationsmodell nutzen, bräuchten sie Stromzähler die sowohl die eingespeiste Strommenge als auch den erzeugten Strom erfassten. Bis spätestens zum 28. Februar 2015, und fortan jährlich, müssen Anlagenbetreiber ihrem Netzbetreiber die im Vorjahr erzeugte und die tatsächlich eingespeiste Solarstrommenge melden. Versäumen sie das, wird nur 90 Prozent des eingespeisten Stroms über den Netzbetreiber vergütet, wie der BSW-Solar warnt. Auch bei einem zeitweisen oder langfristigen Wechsel in die Direktvermarktung müssten die Betreiber der Anlagen zwischen 10 und 1000 Kilowatt die Neuregelung berücksichtigen. „Anlagenbetreiber, die ihren Solarstrom vollständig oder zu größeren Anteilen zumindest zeitweise selbst vermarkten wollen und für diese Strommengen keine EEG-Förderung mehr beziehen, bekommen eine Marktprämie. Auch hier gilt die 90-Prozent-Schwelle. Für die restlichen zehn Prozent gibt es keine Marktprämie“, heißt es beim BSW-Solar. Einen gewissen Ausgleich gebe es durch die Managementprämie, die für jede Kilowattstunde Solarstrom in der Direktvermarktung zusätzlich geltend gemacht werden könne. Die Höhe der Managementprämie wird jährlich neu festgelegt. 2014 soll sie dem BSW-Solar zufolge 0,45 Cent je Kilowattstunde betragen, für fernsteuerbare Photovoltaik-Anlagen sind es 0,60 Cent je Kilowattstunde. Derzeit befinden sich nach Angaben der Netzbetreiber bereits 4300 Megawatt Solarstrom in der Direktvermarktung. (Sandra Enkhardt)

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