„Solange die Installationen der Solaranlage beispielsweise im Keller noch unter Spannung stehen könnten, dürfen die überfluteten Räume niemals betreten werden“, sagt Willi Vaaßen, Experte vom TÜV Rheinland, angesichts der jüngsten Flutkatastrophe in Deutschland. Das sei die wichtigste Regel. Zwar werde das Wechselstromnetz vom Energieunternehmen bei Überschwemmungen abgestellt. Aber Vaaßen erinnert daran, dass die Gleichspannungsleitungen und Anschlusspunkte zwischen den Photovoltaik-Modulen auf dem Dach des Hauses und dem Wechselrichter bei Lichteinfall weiter unter Spannung stehen. Wenn sich solche Anlagenteile im Keller oder anderen überfluteten Hausbereichen befänden, bestehe für Menschen das Risiko eines Stromschlages oder einer Knallgasexplosion. „Einzige Ausnahme sind Anlagen, die über einen separaten Schalter stillgelegt werden können, der sich in der Nähe des Solargenerators im nicht überfluteten Bereich befindet“, so Vaaßen.
Eine weiteres Risiko sieht der TÜV, wenn sich der Wechselrichter in einem kleinen geschlossenen Kellerraum befindet, der längere Zeit unter Wasser steht. Denn an den Verbindungen der Solaranlagen könnten – abhängig von der Sonneneinstrahlung – Ströme zwischen Plus- und Minuspol durch das Wasser fließen. Dieser Strom sei in der Lage, elektrolytische Vorgänge auszulösen, also Wasser in Wasser- und Sauerstoff zu spalten. „Sammelt sich Wasserstoff in schlecht gelüfteten Räumen, steigt das Explosionsrisiko, sobald eine Zündquelle ins Spiel kommt“, so Vaaßen. Deshalb sei es das Wichtigste, beim Beginn der Aufräumarbeiten offenes Feuer unbedingt zu vermeiden und die Räume sofort sehr gut zu lüften.
Generell empfiehlt der TÜV Rheinland, Häuser mit Photovoltaik-Anlagen, deren Solargeneratoren sich nicht oberhalb der Überflutung abschaltbar sind, durch einen ausgebildeten Elektriker in der Nähe des Generators abklemmen zu lassen. Beim Sinken der Flut und Beginn der Aufräumarbeiten sollten die Anlagen außerdem zunächst von ausgebildeten Elektrikern und Installateuren kontrolliert werden, teilt der TÜV weiter mit – idealerweise von Mitarbeitern des Betriebs, der die Anlage errichtet habe. Diese könnten mögliche Gefahren ausschließen oder notfalls die Anlage fachmännisch stilllegen, bis alles trockengelegt und auf Schäden kontrolliert worden sei. (Petra Hannen)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.