Die EU-Kommission in Brüssel hat sich nun doch für die Einführung vorläufiger Anti-Dumpingzölle für kristalline Photovoltaik-Produkte entschieden. Sie werden zunächst bei 11,8 Prozent liegen, wie EU-Handelskommissar Karel De Gucht verkündete. Die vorläufigen Importzölle treten am Donnerstag zunächst für zwei Monate in Kraft, nachdem die Verordnung im offiziellen Verzeichnis der EU veröffentlicht ist. Ab dem 6. August sollen dann Importzölle von bis zu 47,2 Prozent in Kraft treten, die bis zur endgültigen Entscheidung im Dezember gelten sollen. Chinesische Photovoltaik-Hersteller, die die Ermittlungen der EU unterstützt haben, kommen dabei etwas glimpflicher davon, so De Gucht weiter. Insgesamt sei die Kooperationsbereitschaft der chinesischen Unternehmen sehr groß gewesen, hieß es aus Kreisen der EU-Kommission. Die zwei Monate seien gedacht, um doch noch eine Verhandlungslösung mit China zu finden. Sollte dies scheitern, treten die höheren Importzölle automatisch in Kraft, wie De Gucht weiter sagte. Eine Verhandlungslösung liege dabei aber klar im Sinne der EU-Kommission. Nun sei es aber an der chinesischen Regierung auf die EU zuzugehen, so De Gucht weiter.
Die EU-Kommission hat nach dem Einreichen der Beschwerde der europäischen Photovoltaik-Industrie, der sich 220 Hersteller angeschlossen haben sollen, am 6. September 2012 das Anti-Dumpingverfahren eröffnet. Binnen neun Monaten fällte sie nun anhand umfangreicher Untersuchungen durch Fragebögen und Überprüfungen bei den Herstellern in Europa und China vor Ort ihre Entscheidung. Die EU-Mitgliedsstaaten werden in dieser Phase nur gehört, haben aber noch keine Entscheidungsbefugnis. Theoretisch könnten sie aber mit einer qualifizierten Mehrheit der Stimmen die Entscheidung der EU-Kommission annullieren. Dies ist aber bisher noch nie geschehen und gilt daher als unwahrscheinlich.
Die EU-Kommission hat laut De Gucht bei den Untersuchungen klares Dumping von Seiten der chinesischen Hersteller herausgefunden und auch in deren Folge eine Schädigung der chinesischen Hersteller. Das Dumping der chinesischen Hersteller bewege sich in einem hohen zweistelligen Bereich, hieß es aus Kreisen der EU-Kommission. De Gucht nannte ein Dumping von 88 Prozent. Der Untersuchungszeitraum beziehe sich dabei auf Mitte Mai 2009 bis jetzt. Das Dumping wird dabei aus dem Vergleich des Normalwerts, was die Vollkosten plus eine gewisse Gewinnmarge beinhaltet, sowie dem Exportpreis berechnet. Zudem sei bei den Untersuchungen der EU-Kommission herausgekommen, dass die chinesische Konkurrenz ihre Solarmodule in Europa zu einem um 17 bis 30 Prozent niedrigeren Preis als die Hersteller in Europa verkauften. Außerdem habe sich der Preis für die Solarmodule aus China im Untersuchungszeitraum um 64 Prozent reduziert. Zugleich sei der Marktanteil der chinesischen Hersteller von 64 auf 80 Prozent in Europa gestiegen.
Mitte August wird die EU-Kommission auch über die Verhängung vorläufiger Anti-Subventionszölle gegen kristalline Photovoltaik-Produkte aus China entscheiden. Auch dazu hatte die unter dem Namen EU ProSun agierende Vereinigung europäischer Hersteller eine Beschwerde gegen die chinesische Konkurrenz eingereicht. Die endgültige Entscheidung über beide Beschwerden wird die EU-Kommission dann Anfang Dezember treffen. Dabei ist sie dann auf die Zustimmung der Mitgliedsstaaten, die den vorläufigen Maßnahmen nicht mehrheitlich zugestimmt hatten, angewiesen. Allerdings reicht eine einfache Mehrheit von 14 Stimmen, wobei auch Enthaltungen aus den Mitgliedsstaaten als Zustimmung gewertet werden. Die Bundesregierung will bis dahin noch eine Verhandlungslösung erreichen, um einen Handelskrieg zwischen Europa und China zu vermeiden. Dies könnte etwa eine Verpflichtungserklärung der chinesischen Photovoltaik-Hersteller sein, ihre Waren zu Preisen auf einem „nicht-schädigenden Niveau“ zu verkaufen. Auch die EU-Kommission ist nach EU-Kreisen offen für eine Verhandlungslösung mit China.
Erst im Dezember wird auch über die rückwirkende Geltung der Importzölle entschieden. Anfang März hatte die EU-Kommission eine Registrierungspflicht für kristalline Photovoltaik-Importe aus China verhängt. Theoretisch könnten endgültige Zölle ab diesem Zeitpunkt gelten. Die Einnahmen aus den Anti-Dumpingzöllen fließen direkt von den jeweiligen Zollbehörden an die EU-Kommission. Die Mitgliedsstaaten erhalten für die Erhebung der Einfuhrzölle eine Verwaltungsgebühr. (Sandra Enkhardt)
Die EU-Kommission hat nach dem Einreichen der Beschwerde der europäischen Photovoltaik-Industrie, der sich 220 Hersteller angeschlossen haben sollen, am 6. September 2012 das Anti-Dumpingverfahren eröffnet. Binnen neun Monaten fällte sie nun anhand umfangreicher Untersuchungen durch Fragebögen und Überprüfungen bei den Herstellern in Europa und China vor Ort ihre Entscheidung. Die EU-Mitgliedsstaaten werden in dieser Phase nur gehört, haben aber noch keine Entscheidungsbefugnis. Theoretisch könnten sie aber mit einer qualifizierten Mehrheit der Stimmen die Entscheidung der EU-Kommission annullieren. Dies ist aber bisher noch nie geschehen und gilt daher als unwahrscheinlich.
Die EU-Kommission hat laut De Gucht bei den Untersuchungen klares Dumping von Seiten der chinesischen Hersteller herausgefunden und auch in deren Folge eine Schädigung der chinesischen Hersteller. Das Dumping der chinesischen Hersteller bewege sich in einem hohen zweistelligen Bereich, hieß es aus Kreisen der EU-Kommission. De Gucht nannte ein Dumping von 88 Prozent. Der Untersuchungszeitraum beziehe sich dabei auf Mitte Mai 2009 bis jetzt. Das Dumping wird dabei aus dem Vergleich des Normalwerts, was die Vollkosten plus eine gewisse Gewinnmarge beinhaltet, sowie dem Exportpreis berechnet. Zudem sei bei den Untersuchungen der EU-Kommission herausgekommen, dass die chinesische Konkurrenz ihre Solarmodule in Europa zu einem um 17 bis 30 Prozent niedrigeren Preis als die Hersteller in Europa verkauften. Außerdem habe sich der Preis für die Solarmodule aus China im Untersuchungszeitraum um 64 Prozent reduziert. Zugleich sei der Marktanteil der chinesischen Hersteller von 64 auf 80 Prozent in Europa gestiegen.
Mitte August wird die EU-Kommission auch über die Verhängung vorläufiger Anti-Subventionszölle gegen kristalline Photovoltaik-Produkte aus China entscheiden. Auch dazu hatte die unter dem Namen EU ProSun agierende Vereinigung europäischer Hersteller eine Beschwerde gegen die chinesische Konkurrenz eingereicht. Die endgültige Entscheidung über beide Beschwerden wird die EU-Kommission dann Anfang Dezember treffen. Dabei ist sie dann auf die Zustimmung der Mitgliedsstaaten, die den vorläufigen Maßnahmen nicht mehrheitlich zugestimmt hatten, angewiesen. Allerdings reicht eine einfache Mehrheit von 14 Stimmen, wobei auch Enthaltungen aus den Mitgliedsstaaten als Zustimmung gewertet werden. Die Bundesregierung will bis dahin noch eine Verhandlungslösung erreichen, um einen Handelskrieg zwischen Europa und China zu vermeiden. Dies könnte etwa eine Verpflichtungserklärung der chinesischen Photovoltaik-Hersteller sein, ihre Waren zu Preisen auf einem „nicht-schädigenden Niveau“ zu verkaufen. Auch die EU-Kommission ist nach EU-Kreisen offen für eine Verhandlungslösung mit China.
Erst im Dezember wird auch über die rückwirkende Geltung der Importzölle entschieden. Anfang März hatte die EU-Kommission eine Registrierungspflicht für kristalline Photovoltaik-Importe aus China verhängt. Theoretisch könnten endgültige Zölle ab diesem Zeitpunkt gelten. Die Einnahmen aus den Anti-Dumpingzöllen fließen direkt von den jeweiligen Zollbehörden an die EU-Kommission. Die Mitgliedsstaaten erhalten für die Erhebung der Einfuhrzölle eine Verwaltungsgebühr. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.