Wenn in einer bestehenden Photovoltaik-Anlage aufgrund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls einzelne Module ausgetauscht oder ersetzt werden müssen, ist das nicht nur mit neuen, sondern auch mit gebrauchten Photovoltaik-Modulen ohne Auswirkungen auf die Einspeisevergütung möglich. Diesen Hinweis zum EEG 2012 (I) veröffentlichte am heutigen Dienstag die Clearingstelle EEG (Hinweis 2013/16). Dem als Ersatz montierten Modul wird demnach der Inbetriebnahmezeitpunkt und somit Vergütungssatz und Vergütungsdauer des ersetzten alten Moduls zugewiesen: „Denn es gilt nicht der Zeitpunkt als Inbetriebnahmezeitpunkt, zu dem das ersetzende Photovoltaik-Modul nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft tatsächlich erstmalig in Betrieb gesetzt wurde, sondern vielmehr derjenige Zeitpunkt, zu dem das alte, nunmehr ersetzte Photovoltaik-Modul seinerzeit in Betrieb genommen wurde“, so die Clearingstelle EEG. Ein solches Ersetzen mit gebrauchten Modulen sei unabhängig davon möglich, ob es für die gebrauchten Module dadurch zu einem Wechsel des Vergütungstatbestandes kommt.
Vor dem Hinweisverfahren gab es der Clearingstelle EEG zufolge mehrere Anfragen zu diesem Thema. Darin sei darauf hingewiesen worden, dass es in der Praxis aus technischen Gründen hochproblematisch sei, neue Module in bestehende Photovoltaik-Installationen einzusetzen. Es sei erheblich praktikabler, gebrauchte Module als Ersatz zu verwenden. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die ursprünglich verwendeten Module nicht mehr hergestellt würden, da dann der Ersatz einzelner Module mit einem anderen Neuprodukt schon aus rein geometrischen Gründen scheitern könne. Vor allem bei dach- oder fassadenintegrierten Installationen könne es schwierig sein, ein Modul abweichender Größe in das bestehende Modularray einzufügen. Aber auch bei geometrisch passenden Neumodulen könne die Integration fabrikneuer Module beispielsweise wegen abweichender elektrischer Parameter scheitern. (Petra Hannen)
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