Elf Strom- und Gasnetzbetreiber haben am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht versucht, höhere Renditen für ihr eingesetztes Kapital durchzusetzen, meldet der Nachrichtendienst dapd. Sollte die Klage Erfolg haben, müssten Strom- und Gaskunden mit weiteren Preiserhöhungen rechnen.
Die Netzbetreiber, darunter Stadtwerke, aber auch große Gasnetzbetreiber wie Ontras-VNG, Thyssengas oder Gasunie, halten die ihnen von der Bundesnetzagentur 2008 zugebilligten Gewinnspannen für zu gering und fordern Eigenkapitalzinssätze von mehr als elf Prozent vor Steuern. Die Kapitalkosten fließen über die Netzentgelte in den Strompreis ein und werden letztlich vom Stromkunden bezahlt. Insgesamt machen die Netzentgelte schon heute rund 23 Prozent des Gas- und Strompreises von Haushaltskunden aus.
Per Gesetz wird den Netzbetreibern in Deutschland eine angemessene Verzinsung ihres Eigenkapitals garantiert. Was darunter zu verstehen ist, bleibt Auslegungssache. Die Bundesnetzagentur hatte den Netzbetreibern 2008 nach umfangreichen Beratungen Eigenkapitalzinssätze von 9,3 Prozent vor Steuern für Neuanlagen und von 7,6 Prozent für Altanlagen zugebilligt. Nicht genug, finden die klagenden Netzbetreiber.
Der Vorsitzende Richter des 3. Kartellsenats Wiegand Laubenstein sagte jedoch, das Gericht halte das von der Aufsichtsbehörde gewählte Berechnungsmodell für angemessen. Die Bestimmung der Marktrisikoprämie sei in den Augen des Senats sachgerecht. Laubenstein erklärte, ohnehin gehe es bei der Berechnung der Kapitalverzinsung nicht um eine Punktlandung. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur müssten nur plausibel und vertretbar sein.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, zeigte sich empört über die Klage der Unternehmen. Das Ansinnen der Netzbetreiber sei dreist. Sie würden die Netze weitgehend risikolos betreiben. Eine Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ist am gestrigen Tag noch nicht gefallen. (William Vorsatz)
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