Wegen der wachsenden Strommengen aus erneuerbaren Quellen kann es im Verteilernetz trotz entsprechender Optimierung-, Verstärkungs- und Ausbaumaßnahmen zu Situationen kommen, in denen vorübergehend nicht alle Stromerzeuger unbegrenzt einspeisen können. Seit 2009 ermöglicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) daher den Netzbetreibern, unter bestimmten Voraussetzungen die Elektrizitätseinspeisung unter anderem aus Photovoltaik-, Wind- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, deren Nennleistung größer als 100 Kilowatt ist, herunterzuregeln.
Wie bereits 2009 war die Photovoltaik auch im Jahr 2010 von diesen Einspeisemanagement-Maßnahmen kaum betroffen. Das geht aus dem Monitoringbericht 2011 hervor, den die Bundesnetzagentur jetzt vorgelegt hat. Insgesamt konnten demnach 2010 rund 127 Gigawattstunden Strom nicht in die Netze eingespeist werden – 2009 waren es knapp 74 Gigawattstunden. 98,67 Prozent dieser sogenannten Ausfallarbeit entfielen auf Windanlagen, der Rest auf Photovoltaik-, Biomasse- und KWK-Anlagen – 2009 waren Windanlagen zu 99,8 Prozent betroffen. Der Anteil der Ausfallarbeit an der Gesamteinspeisung von EEG-Anlagen im Jahr 2010 liegt bei etwa 0,16 Prozent (2009: 0,1 Prozent), die betroffenen Anlagenbetreiber erhielten dafür bislang von den Netzbetreibern Entschädigungszahlungen in Höhe von 10,2 Millionen Euro (2009: sechs Millionen Euro). Für etwa drei Prozent der Ausfallarbeit des Jahres 2010 sind laut Bundesnetzagentur bislang keine Entschädigungen geflossen, da die Anlagenbetreiber entweder noch keine Forderungen gestellt haben oder in Rechtsstreitigkeiten mit den Netzbetreibern verwickelt sind.
Spätestens ab 2012 wird der Photovoltaik-Anteil an der Ausfallarbeit wahrscheinlich steigen. Denn das EEG 2012 sieht vor, das Einspeisemanagement für Photovoltaik-Anlagen deutlich auszuweiten. Je nach Nennleistung und Installationszeitpunkt gelten unterschiedliche Anforderungen, die der Bundesverband Solarwirtschaft folgendermaßen zusammenfasst: Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Nennleistung müssen neben der Möglichkeit der Fernabregelbarkeit auch Einrichtungen zum Abruf der Ist-Einspeisung vorhalten; diese Vorgaben gelten für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2012 und für Altanlagen mit einer Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2012. Photovoltaik-Anlagen zwischen 30 und 100 Kilowatt müssen fernabregelbar sein; diese Vorgabe gilt für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2012 und für Altanlagen, die nach dem 1. Januar 2009 errichtet worden sind, mit einer Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2014. Auch Photovoltaik-Anlagen unter 30 Kilowatt müssen künftig fernabregelbar sein oder als Alternative am Netzeinspeisepunkt starr auf 70 Prozent der installierten Leistung abgeregelt werden; diese Vorgabe gilt für bei Neuinstallationen ab dem 1. Januar 2012. (Petra Hannen)
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