Das Frankfurter Landgericht hat per Einstweiliger Verfügung untersagt, dass Solarworld den Werbeslogan des Energiekonzerns RWE für eigene Zwecke verfremden darf. Dies berichtet die Nachrichtenagentur dpa-AFX unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Die Richter entschieden, dass es dem Photovoltaik-Unternehmen nicht gestattet sei, "im Geschäftsverkehr den Firmennamen oder die Marke RWE einschließlich des RWE-Logos" zu verwenden. Die Unterlassungsverfügung des Gerichts beruhe auf dem Wettbewerbsrecht, hieß es weiter. Es gehe dabei um unlautere vergleichende Werbung. Ein Sprecher von Solarworld sagte dem Bericht zufolge, das Photovoltaik-Unternehmen werde sich selbstverständlich an die Einstweilige Verfügung halten und auf eine weitere Verwendung der Plakatmotive verzichten.
Solarworld hatte unlängst eine Kampagne gestartet. Auf großflächigen Plakaten war der Slogan
"VoRWEG gehen" verändert worden in "R WEG gehen", wobei das „R“ nach unten wegfiel. Damit wollte Solarworld die Kunden des Energieriesens zum Wechsel aufrufen und gleichzeitig nutzte das Unternehmen die Plakate, um für seine Photovoltaik-Lösungen zu werben. RWE reichte kurz danach Klage auf Unterlassung ein, weil der Konzern seine Markenrechte verletzt sah. (Sandra Enkhardt)
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