Q-Cells SE plant den Eintritt in den britischen Photovoltaik-Markt. In Kürze wolle das Solarunternehmen in London ein Büro eröffnen. Großbritannien sei einer der wachstumsstärksten Photovoltaik-Märkte in Europa, begründet Q-Cells seinen Schritt. Außerdem stehe die Eröffnung des Länderbüros im Einklang mit der weltweiten Expansion der Vertriebsaktivitäten des Photovoltaik-Unternehmens. „Der britische Markt birgt große Potenziale: Viele Briten besitzen ein Eigenheim, zudem wurde ein vielversprechendes Einspeisevergütungsgesetz eingeführt“, sagte Q-Cells-Vorstand Hans-Gerd Füchtenkort.
Das britische Department of Energy and Climate Change (DECC) kündigte unlängst eine umfassende Revision der Einspeisevergütungsregelungen an. Die Tarife für Photovoltaik-Anlagen sind seit April 2010 in Kraft. Ursprünglich war die Überprüfung der Solarförderung erst für April 2012 geplant. Dem Energieministerium zufolge wird die Revision alle Aspekte der Einspeiseregelung betreffen. Der Prozess soll erst Ende des Jahres abgeschlossen sein, so dass die derzeitigen Einspeisetarife bis zum April 2012 unangetastet bleiben sollen. Dies gelte allerdings nur, solange keine erhöhte Dringlichkeit zur vorzeitigen Vergütungsabsenkung festgestellt wird, verlautete aus dem DECC. Gerade bei großen Photovoltaik-Projekten mit mehr als 50 Kilowatt installierter Leistung könnte es daher doch zu vorzeitigen Kürzungen kommen. Rückwirkende Änderungen schloss die Regierung in London allerdings aus. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.