Den Antrag Mecklenburg-Vorpommerns, dass die Länderkammer in die Entscheidung über die zusätzlichen Kürzungen der Photovoltaik-Förderung eingebunden werden soll, hat der Bundesrat in die Ausschüsse verwiesen. Federführend sei der Umweltausschuss, der sich in der kommenden Woche mit der Entschließung befassen werde, hieß es aus dem Bundesrat. Außerdem werde der Antrag im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie Wirtschaft beraten. In der nächsten Plenarsitzung am 26. März könnte er dann wieder eingebracht und abgestimmt werden, hieß es weiter.
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) hatte die „Entschließung des Bundesrates zur geplanten Kürzung bei der Solarförderung“ kurz in der Länderkammer vorgestellt. Er forderte, eine kontinuierliche Weiterführung des Gesetzes. Die zusätzliche Absenkung der Photovoltaik-Vergütung sowie die jährlich festgeschriebene Degression würden eine Kürzung zwischen 20 und 40 Prozent binnen 24 Monaten darstellen, sagte Backhaus vor der Länderkammer. Dies sei wesentlich mehr als von Experten an Kostensenkung erwartet werde.
Backhaus: Bundesrat soll Abstimmung einfordern
Das Land stellt im Antrag die Forderung an die Bundesregierung, „einen möglichen Spielraum für zusätzliche Vergütungsabsenkungen nicht ohne Abstimmung mit den Ländern und nicht zu Lasten bereits geplanter oder errichteter Anlagen vorzusehen“. Backhaus warf der Bundesregierung vor, sie habe die Formulierungshilfe zur Änderung des EEG erarbeitet, die nun direkt durch die Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht werde. „Eine Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzesentwurf erachtet die Bundesregierung als überflüssig“, so der Minister weiter. Dies könne nicht der richtige Weg sein. Der Bundesrat müsse daher eine Abstimmung mit den Ländern von der Bundesregierung einfordern, so Backhaus weiter.
Kritik aus Rheinland-Pfalz
Unverständnis für die Pläne zur kurzfristigen Reduzierung der Photovoltaik-Einspeisevergütung kommt allerdings nicht mehr nur aus Ostdeutschland. Die rheinland-pfälzische Umweltminister Margit Conrad (SPD) hat den Wegfall der Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen kritisiert. Das Bundeskabinett verursache mit der Billigung der Einschnitte einen "Flurschaden für die energiepolitische Verlässlichkeit". Es seien damit Investitionen und Arbeitsplätze entlang der gesamten Wertschöpfungskette, also vom Anlagenbauer über den Projektentwickler bis hin zum Installationsbetrieb, gefährdet. Bei Inkrafttreten der geplanten Kürzung würden viele geplante Photovoltaik-Anlagen im Land wegbrechen, sagte Conrad. Gerade im ländlichen Raum gingen dadurch gingen damit Einnahmen verloren. Sie kündigte zugleich Widerstand im Bundesrat an. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Rheinland-Pfalz kritisierte die Bundesregierung. „Mit diesem Beschluss wende sich die Bundesregierung „gegen eine wichtige Schlüsselindustrie der Zukunft“, sagte der DGB-Landesvorsitzende Dietmar Muscheid.
Das Bundeskabinett hatte am Morgen die Formulierungshilfe von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) verabschiedet. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass zum 1. Juli die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen zusätzlich um 16 Prozent und für Freiflächensysteme allgemein um 15 Prozent und auf Konversionsflächen um elf Prozent gesenkt werden sollen. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.