Der Weg für die zusätzliche Kürzung der Photovoltaik-Förderung scheint mit der Einigung im Koalitionsausschuss am Dienstag geebnet. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) sieht seinen Vorschlag in allen wichtigen Punkten durch die Koalitionsfraktionen bestätigt. Dabei sieht er vor allem in der Verdoppelung des Zielkorridors für den jährlichen Zubau auf 3000 Megawatt „die Grundlage für einen dynamischen und gleichzeitig nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland“. Mit der nun getroffenen Vereinbarung zwischen Union und FDP würden „stabile Rahmenbedingungen“ für ein weiteres Wachstum geschaffen, erklärte Röttgen.
Der Anreiz für den Eigenverbrauch werde zudem von bisher 3,6 auf acht Cent je Kilowattstunde erhöht. Damit sei ein starker wirtschaftlicher Anreiz geschaffen, dass zukünftig Privathaushalte den erzeugten Solarstrom selbst nutzen, so der Minister weiter. Die Verständigung des Koalitionsausschusses zu Freiflächenanlagen sorge zudem dafür, dass der Ausbau der Photovoltaik künftig im Einklang mit den Zielen des Landschafts- und Naturschutzes erfolge. Die Photovoltaik-Förderung biete dann keinen Anreiz mehr für einen Landschaftsverbrauch, so Röttgen. Zudem könnten auch bereits versiegelte Flächen, Konversionsflächen sowie Areale entlang von Verkehrswegen künftig für den Bau von Anlagen genutzt werden. „Damit hat an den richtigen Standorten auch der Ausbau von Freiflächen eine wirtschaftliche Perspektive“, erklärte Röttgen.
Gesetzesvorlage nun in Ressortabstimmung
Die Einigung des Koalitionsausschusses war Voraussetzung, dass Röttgens Gesetzesvorlage nun auch dem Bundeskabinett vorgelegt werden kann, wie ein Sprecher des Bundesumweltministeriums auf Nachfrage bestätigte. Die Ministerrunde wird sich am 3. März mit der künftigen Photovoltaik-Förderung befassen. Zuvor gehe die Gesetzesvorlage noch in die Ressortabstimmung, sagte der Sprecher weiter. Wann der Bundestag über das Gesetz beraten wird, steht noch nicht fest.
Der Bundesrat wird sich mit der Vorlage ebenfalls befassen. Allerdings ist die Länderkammer nicht zustimmungspflichtig. Der Bundestag kann die zusätzlichen Kürzungen der Photovoltaik-Förderung formal mit Kanzlermehrheit beschließen, wie der Sprecher des Thüringer Wirtschaftsministeriums, Stephan Krauß, sagte. Eine Ablehnung des Bundesrats könne aber dazu führen, dass der Gesetzentwurf dann in den Vermittlungsausschuss kommt. Dort würden Mitglieder des Bundestags und der Länderkammer nochmals über die Regelung beraten und könnten Änderungen vornehmen. Außerdem wäre es ein starkes Signal, wenn sich die Bundesländer gegen den Entwurf aussprechen, so Krauß. (Sandra Enkhardt)
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